Italien droht Zwangsgeld wegen Abfall-Krisen

Die EU-Kommission drängt Italien, wirksame Lösungen für die Abfallbewirtschaftungsprobleme in der Region Kampanien zu finden. Italien werde ein Aufforderungsschreiben zugeleitet, in dem es auf seine Pflichten und auf die Notwendigkeit hingewiesen werde, das Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2010 zu beachten. Geschehe dies nicht, könne die Kommission erneut den EuGH anrufen und die Verhängung von Zwangsgeldern beantragen.

Die Abfallkrisen in Neapel und in den umliegenden Gebieten sind in den Augen der EU-Kommission besonders besorgniserregend und stellen bereits seit mehreren Jahren eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar.

Trotz einiger Verbesserungen seit dem Urteil des Gerichtshofs aus dem Jahr 2010 gebe es in der Region Kampanien nach wie vor kein angemessenes Netz von Abfallbewirtschaftungsanlagen. In Neapel und in mehreren Gemeinden Kampaniens treten wiederholt Probleme bei der Sammlung und Entsorgung von Abfällen auf. So kommen zum täglichen Abfallanfall noch die rund sechs Millionen Tonnen alten Müllbündel hinzu, die sich in Zwischenlagern befinden und auf eine endgültige Beseitigung oder Verwertung warten.

Zwischen Januar und Juni 2011 hätten die italienischen Behörden mehrere Abfallbewirtschaftungspläne im Entwurf vorgelegt, die unter Beachtung des Urteils einen Rahmen für den Bau von Abfallbewirtschaftungsanlagen bilden sollten. Eine Bewertung dieser Pläne zeige, dass die meisten Anlagen noch lange nicht fertig gestellt und die von den italienischen Behörden vorgelegten Zeitpläne häufig zu vage seien. Die Kommission zeigt sich darüber besorgt, dass offensichtlich nur wenige Maßnahmen, einschließlich Abfallverbringung, getroffen wurden, um bis zur Inbetriebnahme der geplanten Anlagen eine reibungslose Abfallbewirtschaftung sicherzustellen.

Im Jahr 2007 zeigte eine beispiellose und dramatische Abfallkrise in der Region Kampanien (Süditalien), dass der regionale Abfallbewirtschaftungsplan systematisch nicht umgesetzt wurde, erklärt die Kommission zum Hintergrund. Dies habe ernste Umwelt- und Gesundheitsrisiken in Neapel selbst und in den umliegenden Gebieten zur Folge gehabt und den Untersuchungen der Kommission über eine mangelhafte Umsetzung der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle noch größere Dringlichkei verliehen.

Im Jahr 2010 verurteilte der Europäische Gerichtshof Italien wegen des Versäumnisses, ein angemessenes und integriertes Abfallbewirtschaftungssystem in der Region Kampanien eingerichtet zu haben.

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