Novellierung des KrW-/AbfG: bvse vom BMU-Arbeitsentwurf enttäuscht

Der Präsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, Burkhard Landers, ist von dem Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, der heute offiziell vorgestellt werden soll, enttäuscht.

Landers: „Der Arbeitsentwurf bleibt hinter den Erwartungen, die der Koalitionsvertrag geweckt hat, zurück. Der bvse fordert daher, dass das Zeitfenster, das uns die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bietet, genutzt wird, um jetzt die Weichen Richtung Zukunft zu stellen und den Weg zu ebnen für eine moderne Stoffstromwirtschaft.“

In diesem Zusammenhang fordert der Verband bessere Rahmenbedingungen, die die Kreislaufwirtschaft und das Recycling stärker fördern als bisher. Landers: „Die im Entwurf enthaltene Pflicht zur Getrennthaltung, die im Entwurf angelegte Einführung der Wertstofftonne und auch die Zielsetzung, dass bis 2020 mindestens 65 Prozent der Siedlungsabfälle wiederverwendet oder recycelt werden müssen, sind wichtige und richtige Wegmarken. Das reicht aber noch nicht aus. Die Umsetzung der eindeutig auf die stoffliche Verwertung gerichteten 5-stufigen Abfallhierarchie ist ohne Wenn und Aber in dem neuen Gesetz zu gewährleisten.“

Landers kritisiert, dass der Arbeitsentwurf diesem Anspruch leider noch nicht gerecht wird. Er fordert einen wirksamen Schutz vor der leichtfertigen Verbrennung wertvoller Sekundärrohstoffe. Landers: „Dies gilt nicht nur aus Gründen des Ressourcenschutzes, sondern auch, um den mittelständischen Unternehmen der Recyclingwirtschaft den Zugang zu den notwendigen Stoffströmen für ihre innovativen Technologien zu erhalten.“

„Wir sind der Auffassung, dass zu einem Ausbau Kreislaufwirtschaft hin zu einer Recyclinggesellschaft die im Abfall enthaltenen Wertstoffe ganz klar in den Aufgabenbereich der privaten Unternehmen gehören“, so der bvse-Präsident. Das ist nach bisherigem Recht und auch im Arbeitsentwurf für den gewerblichen Bereich so geregelt. Eine Ausnahme davon bildet aber die Entsorgung der privaten Haushalte.

Landers: „Es kann nicht sein, dass die Beteiligung privater Unternehmen an der Entsorgung der Privathaushalte vom „good will“ der jeweiligen Kommune abhängig ist. Wir wollen, dass durch eine Fortentwicklung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auch die Wertstoffe aus den privaten Haushalten dem Aufgabenbereich der privaten Recycling- und Sekundärrohstoffbranche übertragen werden.“

Der bvse favorisiert dabei ein Modell, das die Kommunen zwingend verpflichtet, die Sammlung und Verwertung der getrennt gesammelten Wertstoffe aus privaten Haushalten öffentlich auszuschreiben. Darüber hinaus hält der Verband auch eine verpflichtende Ausschreibung für die Entsorgung der Beseitigungsabfälle aus privaten Haushaltungen sowie aus dem Gewerbe sinnvoll.An den Ausschreibungen können und sollen sich alle Marktteilnehmer, private wie kommunale Gesellschaften, auf gleicher Augenhöhe beteiligen, fordert der Verband.

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