BDE begrüßt Empfehlungen an Kommission für besser funktionierende Abfallmärkte

Die Europäische Kommission hat in der vergangenen Woche erste Ergebnisse präsentiert, die sie im Rahmen einer breit angelegten Umfrage zum Funktionieren der Abfallmärkte in der EU ermittelt hat. Dabei wurden auch Fallstudien vorgestellt. Der BDE begrüßt darin enthaltene Empfehlungen, die Bedingungen für die Anwendung der Prinzipien der Entsorgungsautarkie und Nähe auf Ebene der Mitgliedsstaaten zu harmonisieren, eine EU-weit einheitliche Definition des Begriffs „gemischte Siedlungsabfälle“ zu verabschieden und sich für zukünftig im Vergleich zu Verbrennung und Deponierung kostengünstigeres Recycling einzusetzen.

Die Ergebnisse der Fallstudie zur Anwendung der Prinzipien der Entsorgungsautarkie und Nähe in der EU belegen, dass Autarkie und Nähe in der Praxis zu weniger leistungsstarken Recyclingoptionen führen. Abfälle würden, so BDE-Präsident Peter Kurth, auf niedrigeren Stufen der Abfallhierarchie behandelt, als dies technisch möglich sei und ökologisch geboten wäre.

Peter Kurth: „Wir begrüßen den Vorschlag der Experten, die Prinzipien der Entsorgungsautarkie und Nähe nur auf Beseitigungsabfälle anzuwenden. Nur diese sind keine Rohstoffe. Für werthaltige Abfälle muss es künftig jedoch möglich sein, sie dort hochwertig zu behandeln, wo entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Eine Flexibilisierung der Prinzipien Autarkie und Nähe, wonach Abfälle sowohl innerhalb eines Landes als auch möglichst nah am Ort ihrer Entstehung behandelt werden müssen, ist dafür unverzichtbar.“

Ferner wird der Europäischen Kommission im Ergebnis der Studie zum Funktionieren der Ab-fallmärkte dazu geraten, bereits auf europäischer Ebene für ausgewogene Verbrennungskapazitäten zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten zu sorgen.

Peter Kurth: „Ziel einer europäischen Kreislaufwirtschaft muss es sein, die Deponierung zu überwinden und eine hochwertige Abfallbehandlungsinfrastruktur für das Recycling aufzubauen. Für eine Übergangszeit sollte dazu auf bereits bestehende Behandlungskapazitäten in anderen EU-Mitgliedsstaaten zurückgegriffen werden können. Der Aufbau eigener Verbrennungskapazitäten sollte nur in dem Maß erfolgen, wie er für die Bewältigung nicht recycelbarer Abfallströme notwendig ist.“

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