„Wertstoffgesetz darf sich nicht auf ein System festlegen“

Nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW) ist eine Steigerung der Erfassung von Wertstoffen für die stoffliche Verwertung sinnvoll. Grundsätzlich könne dies durch unterschiedliche Erfassungs- und Sammelsysteme realisiert werden. Das Gesetz dürfe sich daher nicht auf ein System festlegen.

Im Vordergrund des Gesetzes sollten nach Ansicht der DGAW nicht die Steigerung von Sammelquoten, sondern eine effiziente stoffliche Verwertung sowie die Rückführung von qualitativ hochwertigen Rohstoffen in den Wirtschaftskreislauf stehen. In Bezug auf die Trägerschaft des Erfassungssystems sei eine staatliche Festlegung auf Systeme und Akteure nach aktuellem Stand nicht notwendig. „Wir gehen davon aus, dass alle Entscheidungen grundlegend ökologisch, ökonomisch und sozial begründet werden“, heißt es in einer Stellungnahme der DGAW zum BMU- zum Thesenpapier zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung. „Dabei gilt es, auch wettbewerbliche Aspekte zu berücksichtigen. Systeme, die sich finanziell selbst tragen, sind zu bevorzugen.“

Wichtig sei vor allem die Qualität der erfassten Stoffe und nicht ihre Quantität. Diese Maxime sollte für alle Vorhaben gelten. Bei der Einführung einer Quote sei zwischen einer Erfassungsquote bei den Haushalten sowie einer Rückführungsquote in den Wertstoffkreislauf zu unterscheiden. Als Maßstab für die Effizienz einer Wertstofferfassung könne nur die Recyclingquote und nicht die Erfassungsquote herangezogen werden. Die bisherige stoffliche Verwertungsquote von 34 Prozent der Leichtverpackungs-Sortierung (LVP) sollte dazu deutlich gesteigert werden.

Die DGAW erachtet eine stoffliche Recyclingquote von 65 Prozent und mehr für möglich und notwendig. Es müsse daher primär dafür gesorgt werden, dass ein Großteil der gesammelten Wertstoffe dem Recycling zugeführt werde und nur ein geringer Anteil als Restabfall anfalle. Weiterhin sollte sichergestellt werden, dass entstehende Wertstofferlöse zur Reduzierung der Entsorgungskosten genutzt werden.

Schaffung einer zusätzlichen zentralen Stelle nicht unbedingt nötig

Die Schaffung einer zusätzlichen zentralen Stelle zur Überprüfung und Regelung der Wertstofferfassung ist aus Sicht der DGAW nicht unbedingt erforderlich, da die Verwertung analog zu den Fraktionen Papier, Pappe und Karton sowie Glas, LVP, Textilien und E-Schrott organisiert werden kann.

Neben der Sammlung und Verwertung von Metallen über die haushaltsnahe Wertstofferfassung gebe es die Möglichkeiten der Metallgewinnung über die separate Elektroschrottsammlung sowie aus Verbrennungsschlacken. Ob eine Erfassung über ein neu zu installierendes System sinnvoll sei, müsse daher unter wirtschaftlichen, technischen und ökologischen Aspekten geprüft werden – vor allem dann, wenn die Trockenentaschung in Müllverbrennungsanlagen vermehrt genutzt werde

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