BDE kritisiert EU-Pläne zum Abfallende von Kunststoffen

Die EU-Kommission hat einen neuen Arbeitsentwurf zum Abfallende von Kunststoffen veröffentlicht. Darin sind Kriterien zum Erreichen des Abfallendes vorgesehen, die nach Auffassung des BDE eine Fortentwicklung der Sekundärrohstoffwirtschaft massiv hemmen würden.

Besonders problematisch ist aus Sicht des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), den Schwellenwert für „non-plastic components“, das sind unter anderem kleine Mengen an Steinen, Metallen, Holz, Papier, Sand und Glas, die im aufbereiteten Kunststoff mitunter enthalten sind, auf maximal ein Prozent festzulegen.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Agglomerate, Mahlgüter und Granulate aus dem Kunststoffrecycling, die derartige Fremdstoffe enthalten, werden nach ihrer Aufbereitung als Produkt vermarktet. Dies ist eine seit vielen Jahren gängige Praxis und sie wird durch die bisherige Rechtslage nicht in Frage gestellt. Auch die gestiegenen Anforderungen aus dem Bereich des Stoffrechts, wie die Chemikalienverordnung REACH, haben daran nichts geändert. Daher sehen wir keinen Anlass für eine Verschärfung der Regeln.“

Hintergrund: Bereits heute würden beispielsweise Agglomerate (Stoffgemische) auf dem Markt gehandelt, die einen deutlich höheren Aluminiumanteil, sprich „non-plastic-component“, aufweisen würden, als jetzt von der EU vorgesehen. In der dem Aufbereitungsschritt folgenden Schmelze stellen diese Aluminiumanteile nach Angaben des BDE jedoch kein Problem dar. Sie änderten damit nichts an der Produkteigenschaft des Agglomerats, das beispielsweise aus der Aufbereitung von Verpackungsmaterialien aus dem Dualen System stamme. Diese Agglomerate könnten zukünftig nicht mehr als Produkt gehandelt werden, sondern müssten als Abfall deklariert werden.

„Würden die Vorschläge der EU-Kommission so umgesetzt werden, müssten sich künftig sowohl Zulieferer als auch Abnehmer, oftmals kleine und mittelständische Unternehmen, darauf einstellen, Abfälle zu verarbeiten“, erklärt der BDE-Präsident. „Durch die dann erforderlichen zusätzlichen behördlichen Genehmigungsverfahren würden sich bürokratische Hürden ergeben, die für die Branche unzumutbar sind. Aus Sicht des Umweltschutzes erreicht man dadurch keinerlei qualitative Verbesserung.“ Die Produkteigenschaft sollte sich, so Kurth, ausschließlich an der direkten Einsatzfähigkeit in kunststoffverarbeitenden Prozessen orientieren, nicht aber an Vorgaben zum Fremdstoffgehalt, die an der Praxis vorbeigehen.

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