SPD und Gemeindebund begrüßen Entscheidung gegen Privatisierung

Der umweltpolitische Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion, Ludwig Wörner, zeigt sich erfreut über die Entscheidung im Vermittlungsausschuss, die Privatisierung der Abfallentsorgung nicht weiter voranzutreiben. "Es ist gelungen, die Privatisierungsfanatiker der FDP zugunsten der Kommuneninteressen zu überstimmen", so Wörner. Auch die kommunalen Spitzenverbände sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen es, dass die "Rosinenpickerei privater Entsorger erschwert wird".

Die FDP hatte im Streit um das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts mehr Haushaltssammlungen durch die Privatwirtschaft gefordert. „Das hätte für die öffentlich-rechtlichen Entsorger große Probleme nach sich gezogen. Eine Mehrheit der Vernunft konnte verhindern, dass die Abfallgebühren für Mieterinnen und Mieter ins Unendliche steigen“, führt der Sprecher der Bayern-SPD weiter aus:

Der Kompromiss sei nun, dass die Verantwortung der Abfallentsorgung den Kommunen oblige, soange nicht von Seiten des gewerblichen Entsorgers ein „wesentlich leistungsfähigeres“ Angebot vorliege, so der Umweltexperte.

Wörner: „Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und des Umweltschutzes ist durch diesen Änderungsvorschlag nicht nur ein fairer Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Entsorgern gegeben, sondern gleichzeitig eine am Gemeinwohl orientierte und zudem ökologisch effiziente Abfallentsorgung.“ Es sei nun an der Zeit, dass die CSU insbesondere Wirtschaftsminister Martin Zeil nach diesem Vorbild auch in der Frage der Energiewende auf Kurs bringe.

Die kommunalen Spitzenverbände sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßten einhellig die im Vermittlungsausschuss beschlossene Präzisierung der so genannten Gleichwertigkeitsklausel im Kreislaufwirtschaftsgesetz. „Damit ist die Möglichkeit verbessert worden, dass eine Rosinenpickerei privater Entsorgungsunternehmen erschwert beziehungsweise sogar verhindert werden kann. Die Kommunen können somit weiterhin anfallende Wertstoffe verwerten und dem Stoffkreislauf wieder zuführen. So können die Gebühren für die Abfallentsorgung durch die erzielten Wertstofferlöse stabilisiert werden“, betonten heute die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Ude (München), Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) und Bürgermeister Roland Schäfer (Bergkamen) sowie des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Oberbürgermeister Stephan Weil (Hannover).

Planungssicherheit für Kommunen und Entsorgungswirtschaft

Durch die Einigung im Vermittlungsausschuss und den nun zu erwartenden Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werde Planungssicherheit für die Kommunen und die Entsorgungswirtschaft geschaffen. Dies sei die Basis, um die Abfallwirtschaft im Sinne von Bürgern und Umwelt weiterentwickeln zu können.

Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss allein mit dem Ziel angerufen, die sogenannte Gleichwertigkeitsklausel bei der gewerblichen Sammlung zu streichen. Die Frage nach den Regelungen zur gewerblichen Sammlung war im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder Gegenstand vieler Diskussionen. Die Kommunen haben sich dafür eingesetzt, dass alle Abfälle aus Haushalten – außer Verpackungen – weiterhin überlassungspflichtig an die Kommunen bleiben, um dem Rosinenpicken privater Entsorger nicht Vorschub zu leisten.

Die Präsidenten fügten hinzu, dass es im Sinne der ökologischen Ziele geboten sei, sich nun auf die Weiterentwicklung der Wertstofferfassung zu konzentrieren: „Die Ausgestaltung einer bürgerfreundlichen und nachhaltigen Wertstofferfassung erfordert die Einbeziehung der Erfahrungen und der bestehenden Erfassungsstrukturen der Kommunen. Eine Vorfestlegung auf eine Wertstofftonne ist im abgeschlossenen Vermittlungsverfahren nicht erfolgt. Die Kommunen werden sich daher auch in die Erarbeitung eines Wertstoffgesetzes konstruktiv einbringen.“

Lesen Sie auf der folgenden Seite, warum die Landesumweltminister von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zufrieden mit dem Erreichten sind.

Zufrieden mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz zeigt sich auch das NRW-Umweltministerium. Die Bundesländer hätten im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat das Kreislaufwirtschaftsgesetz verbessert. „Wir haben erreicht, dass bei der Entsorgung von Abfällen Kommunen und private Entsorger weiter gleichberechtigt sind. Es ist ein guter Tag für die Städte und Gemeinden, für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Umwelt“, sagte Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel.

„Der Bund wollte es den Privaten ermöglichen, sich bei der Entsorgung die Rosinen herauszupicken. Sie hätten sich auf die Wertstoffe und lukrative Gebiete gestürzt, während für die Städte und Gemeinden nur noch teuer zu entsorgende Abfälle übrig geblieben wären. Das haben wir zum Glück gestoppt“, sagte Remmel. Die Einigung sehe vor, dass die Sammel- und Verwertungsleistung eines gewerblichen Sammlers „wesentlich leistungsfähiger“ sein muss als das Angebot des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. Besonders geschützt seien auch die vertraglich gebundenen Auftragnehmer, die nach Ausschreibung einer Kommune tätig sind.

„Wir haben auch erreicht, dass sich die Kriterien, an der die Leistungsfähigkeit der gewerblichen Sammlung zu messen ist, ausnahmslos an den ökologischen Zielen der Kreislaufwirtschaft zu orientieren haben“, sagte Remmel. Zudem werde die Kosteneffizienz nicht entscheidend sein – Lohdumping könne so entgegengewirkt werden. Der jetzt gefundene Kompromiss sei aber auch ein deutlicher Ansporn für die gewerblichen Sammler. „Die Stärkung des Wettbewerbs kann zu einer Verbesserung des Recyclings führen. Ich fordere die private Entsorgungswirtschaft auf, den Beweis anzutreten, dass sie es besser kann“, so Remmel.

Neben den wichtigen Änderungen, die NRW mit den anderen Bundesländern durchgesetzt habe, gebe es laut Remmel aber weitere Kritikpunkte: „Es fehlen die notwendigen neuen Impulse für die Abfallvermeidung und von einer Stärkung des Recyclings kann keine Rede sein. Außerdem sind die für das Jahr 2020 angestrebten Verwertungsquoten für Siedlungsabfälle und für Bau- und Abbruchabfälle vollkommen unambitioniert.“

Untersteller: „Unser hartnäckiger Widerstand hat sich gelohnt“

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller begrüßte heute in Stuttgart die Einigung im Vermittlungsausschuss zum Kreislaufwirtschaftsgesetz: „Ich freue mich, dass nun auch die FDP erkannt hat, dass der schon letztes Jahr zwischen der Mehrheit der Länder und Bundestagsfraktionen ausgehandelte Kompromiss einen fairen Ausgleich zwischen privatem Wettbewerb und öffentlicher Daseinsvorsorge schafft. Unser hartnäckiger Widerstand gegen die ursprünglichen Pläne der Bundesregierung zur weitergehenden Privatisierung der Abfallwirtschaft auf Kosten der Gebührenzahler hat sich gelohnt.“

Der jetzige Kompromiss verhindere, dass die gewerblichen Abfallsammler sich lediglich die lukrativen Wertstoffe aus dem Hausmüll herauspicken können und die Kommunen nur noch den wertlosen Restmüll entsorgen müssen. Die Gefahr, dass die Bürger die so entstehenden Mindereinnahmen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durch höhere Müllgebühren kompensieren müssen, sei durch die jetzt gefundene Einigung gebannt. Die Lösung gewährleiste die Planungssicherheit und Leistungsfähigkeit der kommunalen Entsorgungsträger.

„Baden-Württemberg hatte auch in der entscheidenden Endphase maßgeblichen Anteil an dem jetzt beschlossenen, fein austarierten System zwischen privatem Wettbewerb und schützenswerter öffentlicher Daseinsvorsorge“, sagte der baden-württembergische Umweltminister anschließend.

„Qualifizierte private Entsorgungsunternehmen haben auch ihre Chancen am Markt“

„Unsere Verhandlungen im Vermittlungsausschuss haben sich gelohnt“, sagt die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke (Bündnis 90/Die Grünen). „Die FDP hat in den letzten Punkten unserem Anliegen zugestimmt. Die Abfallentsorgung der privaten Haushalte bleibt unter kommunaler Regie. Aber auch qualifizierte private Entsorgungsunternehmen haben ihre Chancen am Markt – und zwar dann, wenn sie entweder in kommunalem Auftrag handeln oder mit einem leistungsfähigeren Angebot überzeugen.“ Eine Konzentration nur auf die lukrativen Anteile sei für diese aber nicht möglich.

„Wir haben damit einen fairen Interessenausgleich erreicht, der zur Stabilisierung der Gebühren beiträgt. Das ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger“, meint Lemke. Allerdings vermisst die Ministerin im Gesetz noch immer eine Stärkung des Recyclings – „das bedaure ich aus ökologischer Sicht“. Und die Frage, welche Anteile private Entsorger oder die Kommunen übernehmen, wird Politik und Wirtschaft erneut bei den Beratungen zur Verpackungsverordnung begegnen, ist sie überzeugt.

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