VG Hannover weist Klage gegen aha-Wertstofftonne ab

Das Verwaltungsgericht Hannover hat gestern eine Unterlassungsklage des Dualen Systems Landbell gegen den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) abgewiesen. Landbell habe sich laut Gericht dagegen gewendet, dass der Zweckverband als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ein Pilotprojekt zur Einführung einer kommunalen Wertstofftonne (O-Tonne), das zunächst auf eine Gemeinde beschränkt war, auf weitere Städte ausweitet. Zugleich wurde aha verpflichtet, an den Abfuhrterminen der O-Tonne auch die Gelben Säcke mit einzusammeln. Die aussortierte LVP-Fraktion wird den Systembetreibern zur Verfügung gestellt.

In einem vierwöchentlichen Rhythmus sammelt aha neben anderen Wertstoffen auch die sogenannten Gelben Säcke für Leichtverpackungen ein, für die nach den Bestimmungen der Verpackungsverordnung nicht der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, sondern Private – unter anderem die Klägerin – zuständig seien, wie das VG Hannover weiter ausführt. Als Ergebnis einer Ausschreibung hätten die dualen Systeme die Abfallentsorgungsgesellschaft Region Hannover GmbH (arh), eine Tochtergesellschaft von aha, (durch einen zivilrechtlichen Vertrag) mit der Sammlung dieser Leichtverpackungen beauftragt. Zwischen arh und aha bestehe ein Subunternehmervertrag, wonach aha im Rahmen des Pilotprojektes vierwöchentlich auch die von den Bürgern bereitgestellten Wertstoffsäcke mit einsammele.

Die Landbell AG sieht laut Gericht daran einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Verpackungsverordnung (VerpackV). Paragraf 6, Absatz 4 der VerpackV schreibe in einem solchen Fall eine Abstimmung mit den Systembetreibern vor, die unterblieben sei. Die gemeinsame Erfassung führe sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Qualität der ihr zustehenden Leichtverpackungen zu erheblichen Verschlechterungen. Aha halte eine solche Abstimmung nicht erforderlich.

Das Modellprojekt stehe in Einklang mit einer im Jahre 1992 zwischen den jeweiligen Rechtsvorgängern geschlossenen Abstimmungsvereinbarung. Die eingesammelten Gelben Säcke und andere Verpackungsabfälle würden an der Umschlaganlage in Burgdorf aussortiert und den Systembetreibern zur Verfügung gestellt. Nachteile für die Systembetreiber seien in den Augen des Gerichts mit diesem Verfahren nicht verbunden. Der Konflikt sei auch vor dem Hintergrund der Einführung der sogenannten Wertstofftonne durch die Novellierung des Abfallrechts zu sehen.

Das Verwaltungsgericht Hannover hatte bereits am 15. April dieses Jahres ein zwischen den Beteiligten zu der gleichen Frage anhängiges Eilverfahren verhandelt. In dieser Verhandlung hat die Klägerin den Antrag zurückgenommen, nachdem die Kammer Zweifel an der Eilbedürftigkeit hatte erkennen lassen.

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