Wie lässt sich neuer NOx-Grenzwert einhalten?

Bei der weiteren Entwicklung der Immissionsrichtlinien werden unter anderem auch die NOx-Grenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke abgesenkt. Bezüglich der weiteren Grenzwertabsenkung muss nun geprüft werden, inwieweit und mit welchem Aufwand bei diesen Anlagen mit modernen NOx-Minderungsmaßnahmen dieser Grenzwert einzuhalten ist. Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Studie herausgegeben, die die verschiedenen Techniken und Entwicklungspotenziale beschreibt.

Durch umfangreiche Literaturrecherchen und Aussagen von Herstellern von Entstickungsanlagen könne die Schlussfolgerung gezogen werden, dass dieser Stickstoff-Grenzwert – 100 mg/Nm³ tr. NOx als Tagesmittelwert – bei Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerken sowohl mit SCR-Technik als auch mit der modernen SNCR-Technik sicher unterschritten werden kann. Das ist eine der Schlussfolgerungen, die Michael Beckmann, Technische Universität Dresden, in seiner Studie „Beschreibung unterschiedlicher Techniken und deren Entwicklungspotentiale zur Minderung von Stickstoffoxiden im Abgas von Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerken hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Kosten und Energieverbrauch“ zieht.

Die UBA-Studie finden Sie im Internet unter:
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/mysql_medien.php?anfrage=Kennummer&Suchwort=4196&quelle=html

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