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Für Recycling von 800.000 Tonnen Kunststoffverpackungen wird nicht bezahlt

Laut BDE-Präsident Peter Kurth werde durch „kreatives“ Herausrechnen oder sogar Unterschlagung von Mengen ein viel zu geringer Anteil an Verpackungen aus der Gelben Tonne lizenziert. Aktuell seien das gemäß einer Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) rund 800.000 Tonnen, die bei den Entsorgungsunternehmen, der zahlenden Industrie sowie den Dualen Systemen einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages verursachten.
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Laut BDE-Präsident Kurth hätten die sechs im BDE organisierten dualen Systembetreiber ihren Teil zur Stabilisierung der Situation beigetragen.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat aktuell Zahlen zu den im vergangenen Jahr in Verkehr gebrachten Mengen an Leichtverpackungen (LVP) veröffentlicht. Diese Zahlen zeigten, dass die von den neun bundesweit zugelassenen Dualen Systemen gemeldeten Mengen für in den Markt gebrachte Verkaufsverpackungen mit denen von den inverkehrbringenden Unternehmen an den DIHK weitestgehend übereinstimmen. Dennoch bestehe auch weiterhin eine erhebliche Diskrepanz zwischen lizenzierten Verkaufsverpackungen und tatsächlichem Aufkommen: Laut der GVM-Studie aus dem Dezember 2010 sollten allein für die Fraktion der Leichtverpackungen rund 1,9 Millionen Tonnen angemeldet sein – DIHK-Register und Clearingstelle der Dualen Systeme weisen jedoch nur rund 1,1 Millionen Tonnen aus, führt der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft weiter aus. Für

Aus Sicht des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) geht dieser unhaltbare Zustand eindeutig zu Lasten der Dualen Systembetreiber und der Entsorgungsunternehmen, die die LVP-Mengen zwar vollständig gesammelt und verarbeitet haben, jedoch für diese Tätigkeiten nur anteilig, das heißt zu gering bezahlt wurden. „Leider werden in den Dualen Systemen immer noch weit geringere Mengen lizenziert als tatsächlich entsorgt werden. Das ist nicht nur rechtswidrig, sondern darüber hinaus auch ein gravierender Wettbewerbsverstoß und eine massive Gefährdung der privatwirtschaftlichen Weiterentwicklung des Systemgeschäfts“; kommentiert BDE-Präsident Peter Kurth. Alle Hersteller, Vertreiber und Duale Systeme, die sich korrekt verhalten und ihre Mengen ordnungsgemäß lizenzieren würden, hätten ein großes Interesse daran, dass Wettbewerber nicht der Trittbrettfahrer-Problematik Vorschub leisten.

Quelle: BDE, mku

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