NABU kritisiert Stellungnahmen der Länder zum KrWG

„Es ist ein Armutszeugnis, dass sich die Bundesländer weder auf eine bundesweite Wertstofftonne noch auf eine einheitliche Biotonne einigen können.“ Mit diesen Worten kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller die Stellungnahmen im Bundesrat, der sich am Freitag dem künftigen deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) befasste. „Wenn einzelne Kommunen oder Unternehmen darüber entscheiden dürfen, was und wie viel unseres Abfalls recycelt wird, dann haben die Bürger und der Umweltschutz das Nachsehen“, kritisiert Miller.

Die Interessen der Bürger und des Umweltschutzes müssten im Zentrum stehen, nicht die Interessen der Müllwirtschaft, betonte der Bundesgeschäftsführer des Naturschutzbundes Deutschland (NABU).

Mit den jetzt diskutierten Vorgaben lasse sich nach Ansicht des NABU eine vernünftige Recyclingquote von 80 Prozent nicht erreichen. Tatsächlich blieben sowohl das Bundeskabinett als auch die Länder bei einer Quote von 65 Prozent stehen, die jetzt schon erreicht werde„Die Bürger haben kein Verständnis dafür, dass Politik und Wirtschaftsverbände ökologische auf der Stelle treten“, erklärt NABU-Abfallexperte Benjamin Bongardt. „Offenbar braucht es mehr Druck, damit Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker in Zukunft verstehen, dass Ressourcenschutz nur mit bundeseinheitlichen Vorgaben möglich sein wird.“ Dazu gehöre neben der Abfallsammlung auch die Umsetzung der „Fünfstufenhierarchie“.

Die EU-Vorgaben regeln unter anderem, dass auch Gewerbeabfälle recycelt werden müssen und nicht verbrannt werden dürfen. Dagegen ziele der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf eine Aufweichung dieser Hierarchie, indem er den Abfalleigentümern die Entscheidung überlässt, ob gut brennbarer Abfall verbrannt oder recycelt wird, kritisert der NABU.

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