Beherrschungsvertrag zwischen Alba und Interseroh rechtswirksam

Seit gestern ist der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BEAV) zwischen der Alba Group plc & Co. KG und der Interseroh SE rechtswirksam. Der BEAV sei ins Handelsregister eingetragen worden, gibt Interseroh bekannt. Damit entstehe in Deutschland die einzige vertikal aufgestellte Unternehmensgruppe, die sowohl im Lizenzierungsmarkt, im Entsorgungsmarkt als auch in der Versorgung der Industrie mit Sekundärrohstoffen eine führende Rolle spiele.

Die Alba Group sei zur Zahlung einer Ausgleichszahlung in Höhe von brutto 3,94 Euro je Interseroh-Aktie verpflichtet, wie Interseroh weiter ausführt. Daneben sehe der Vertrag im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben eine Verpflichtung der Alba Group vor, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs der Interseroh dessen Interseroh-Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von 46,38 Euro je Interseroh-Aktie zu erwerben.

Dieses Barabfindungsangebot ist laut Interseroh befristet und endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Vertrags im Handelsregister des Sitzes der Interseroh SE bekannt gemacht worden ist. Nähere Details dazu könnten die Aktionäre bei ihrer jeweiligen Bank erhalten.

Axel Schweitzer, Vorstandsvorsitzender Interseroh, begrüßt die schnelle Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages: „Das ermöglicht uns schneller als erwartet, als einziger Vollsortimenter und Komplettanbieter künftig unseren Kunden alles aus einer Hand anzubieten – von Konzepten zur Abfallvermeidung und Rücknahme, über die Sammlung und das Recycling von Abfällen und Wertstoffen, die Versorgung der Industrie mit Rohstoffen bis hin zu geschlossenen Kreisläufen.“

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