Steuerbetrug – Änderung des Umsatzsteuerrechts ist überfällig

Um Manipulationen im Zusammenhang der Umsatzsteuerverrechnung bei Schrottverkäufen zu verhindern, hat die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) ihre Forderungen nach Änderungen am Umsatzsteuerrecht bekräftigt.

Laut dem Verband geht es der Staatsanwaltschaft Augsburg bei den jüngsten Ermittlungen gegen Umsatzsteuerbetrüger, von dem auch Betriebe der Metallschrottbranche betroffen sind, vor allem darum, Beweise zu sichern, um die meist im Ausland sitzenden Drahtzieher zu überführen. Die jüngsten Durchsuchungsaktionen zeigen jedoch überdeutlich, so der Verband, dass die Umsatzsteuergesetze geändert werden müssen, um Missbräuche zu verhindern.

Die BDSV hatte sich in den vergangenen Jahren immer wieder dafür eingesetzt, dass die Betriebe der Schrottbranche vor betrügerischen Metallschrottverkäufern geschützt werden. BDSV-Geschäftsführer Rainer Cosson bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass die Betriebe der Metallschrottbranche beispielsweise nicht hinreichend sicher feststellen können, ob ein Verkäufer – wie von ihm behauptet – tatsächlich Kleinunternehmer ist und damit Anspruch auf Auszahlung der Umsatzsteuer hat. Anfragen an die Finanzbehörden über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Unternehmereigenschaft würden in der Regel zu keinem Ergebnis führen, so der Geschäftsführer.

Cosson: „Wenn die angeblichen ‚Kleinunternehmer’ – wie häufig – nicht mehr greifbar sind, liegt das volle Risiko für die steuerrechtlich einwandfreie Behandlung bei unseren Betrieben.“

Die BDSV setzt sich deshalb seit Jahren dafür ein, dass die Umsatzsteuerpflicht „umgekehrt“ wird: Bei diesem so genannten „Reverse-Charge-Verfahren“, das in Deutschland seit Längerem in der Bauwirtschaft eingeführt ist und im europäischen Ausland auch bei Schrottgeschäften längst zum Standard gehört, entsteht die Umsatzsteuerpflicht beim Käufer. Er rechnet dann direkt mit dem zuständigen Finanzamt ab. Damit würde man den Verkäufern die Grundlage entziehen, mittels Anträge auf Umsatzsteuererstattung, Steuern zu hinterziehen.

In der letzten Legislaturperiode waren die Weichen dafür laut BDSV bereits gestellt. Das Bundesfinanzministerium hatte einen Regierungsentwurf vorgelegt. Leider ist die Änderung dann aber doch im Wahlkampf stecken geblieben, bedauert Cosson. Jetzt sei es überfällig, den Gesetzesentwurf erneut einzubringen.

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