Verstöße gegen VerpackV sind brandgefährlich

Das Vorstandsmitglied der Interseroh SE, Roland Stroese, warnt in einem Interview mit der hauseigenen Zeitschrift "Interseroh-News" die Inverkehrbringer haushaltsnaher Verpackungen vor Schummeleien. "Wer gegen die neue Novelle der Verpackungsverordnung verstößt, kann im letzten Schritt von den Behörden gezwungen werden, überhaupt keine Verpackungen mehr in Verkehr zu bringen."

Stroese, der innerhalb der Interseroh SE für die Erfassung und Verwertung von Verpackungen zuständig ist, gibt sich in dem Interview zuversichtlich, dass durch die novellierte VerpackV die Entsorgung von Verkaufsverpackungen aus Haushalten sichergestellt werden kann.

Roland Stroese, Vorstandsmitglied Interseroh SE

Es gäbe eine klare Verpflichtung, Verkaufsverpackungen bei dualen Systemen anzumelden. Dies sei durch die in der VerpackV geforderte testierte Vollständigkeitserklärung verifizierbar und dank der Hintrlegung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer lückenlos nachprüfbar.

In der Schaffung von Branchenlösungen als Ausnahme dieser Regeln sieht Stroese jedoch die Gefahr, das große Verpackungsmengen in die Branchenlösungen gehen und nicht in die dualen Systeme.

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