Der BDE nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).
Der BDE nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).
Am 26. November vor fünf Jahren hat der Bundestag das Verbot dünner Einweg-Plastiktüten beschlossen. Damit hat Deutschland eine EU-Vorgabe umgesetzt, die den Verbrauch leichter Kunststofftragetaschen (zwischen 15 und 50 Mikrometer Wandstärke) reduzieren sollte.
Ab August 2026 gelten EU-weit die neuen Vorgaben der am 11. Februar diesen Jahres in Kraft getretenen europäischen Verpackungsverordnung. Das bisherige deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) soll vor diesem Hintergrund durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst werden.
Das Bundesumweltministerium hat den Referentenentwurf für ein neues Verpackungsgesetz („Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz“) vorgelegt. Die Bundesregierung will damit die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung umsetzen und die Kreislaufführung von Verpackungen fördern.
Wer Verpackungen auf den Markt bringt, soll künftig einen finanziellen Beitrag zur Verpackungsvermeidung leisten. So sieht es der Entwurf für ein neues Verpackungsgesetz vor, den das Bundesumweltministerium (BMUKN) heute in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben hat.
Die drei herstellergetragenen Rücknahmesysteme GVÖ Gebinde-Verwertungsgesellschaft der Mineralölwirtschaft, Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH (KBS) und RIGK GmbH haben gemeinsam die Packliance GmbH mit Sitz in Wiesbaden gegründet.
Welche innovativen Wege gibt es, um den Einsatz von Kunststoffen in Lebensmittelverpackungen zu reduzieren? Eine Reihe von Forschungsprojekten, die vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gefördert werden, hat Innovationen entwickelt, die dazu beitragen können, Verpackungen von Lebensmitteln nachhaltiger zu gestalten.
Die europäischen Mitgliedstaaten stehen vor wichtigen Entscheidungen, um das Verpackungsrecycling effizienter zu gestalten. Eine Studie von Adelphi zeigt, dass höhere Recyclingquoten kosteneffizienter erreicht werden können, wenn Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung auf vier zentralen Gestaltungsmerkmalen beruhen:
Mit dem neuen „EPR Navigator“ stellt PackIntelX einen digitalen Service vor, der die Registrierung im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Unternehmen mit Vertrieb in mehreren EU-Ländern vereinfachen soll.
Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (bbs) sieht bei der Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung erhebliche Rechtsunsicherheiten für Unternehmen der Baustoffindustrie.
Mit der Plattform Circular Pro will die Reclay-Group die Einhaltung der erweiterten Herstellerverantwortung für deutsche Unternehmen, die Verpackungen nach Österreich exportieren, vereinfachen.
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