Ab 2013 soll die Emissionshandelspflicht auch auf Abfall-, Sonderabfall-, Altholz- und
Klärschlammverbrennungsanlagen ausgedehnt werden. Das sieht der neue Entwurf des Treibhausgas-Emissionshandels-Gesetzes (TEHG) vor. Die Verbände BDE, ITAD und BAV zeigen nur wenig Verständnis dafür.