Verbände wehren sich gegen Emissionshandelspflicht

Ab 2013 soll die Emissionshandelspflicht auch auf Abfall-, Sonderabfall-, Altholz- und Klärschlammverbrennungsanlagen ausgedehnt werden. Das sieht der neue Entwurf des Treibhausgas-Emissionshandels-Gesetzes (TEHG) vor. Die Verbände BDE, ITAD und BAV zeigen nur wenig Verständnis dafür.

Die drei Verbände BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft), ITAD (Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland) und BAV (Bundesverband der Altholzaufbereiter und –verwerter) haben sich deshalb gemeinsam positioniert. Grundsätzlich begrüßen die drei Verbände die Bemühungen der Bundesregierung, im Zuge des Emissionshandels den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Im Bereich der Abfallbehandlung seien die Mechanismen des Emissionshandels jedoch nur eingeschränkt sinnvoll, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Zum einen vermeide die Abfallbehandlung die Bildung von klimaschädlichem Methan, das sonst bei der Deponierung entstehen würde. Zum anderen reduziere die energetische Abfallverwertung den Einsatz fossiler Brennstoffe und leiste somit schon heute einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz. Die Verbände verweisen auf eine im Januar 2010 vom BDE, dem Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt gemeinsam veröffentlichten Klimastudie, wonach allein durch die Restabfallentsorgung in Deutschland 2,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart werden. Der Altholzverwertung komme nach diesem Gutachten eine besonders hohe Klimaschutzrelevanz zu.

Vor diesem Hintergrund sei es nicht verständlich, weshalb die Abfallverbrennung jetzt am verpflichtenden Zertifikatehandel beteiligt werden soll. „Die im TEHG-Entwurf enthaltenen Regelungen für die thermische Abfallbehandlung widersprechen nicht nur den Vorgaben der Emissionshandelsrichtlinie, sie sind auch mit den Zwecken des Emissionshandels unvereinbar. Sie greifen überdies massiv in bewährte Strukturen der Abfallwirtschaft ein“, erklärte ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn. Die BAV-Geschäftsführerin Anemon Boelling fügt hinzu: „Die Biomassekraftwerke leisten durch Verwertung eines CO2-neutralen Brennstoffs einen wichtigen und vom Gesetzgeber gewollten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Dieser Erfolg würde durch die Unterwerfung unter das
TEHG gefährdet.“

„All diese Anlagen dienen der Entsorgungssicherheit – Abfall- und Sonderabfallverbrennung genauso wie Klärschlamm- und Altholzverbrennung. Sie mit zusätzlichen Auflagen zu belasten, führt entweder zu einer massiven Verschiebung von Stoffströmen oder zu einer Gebührenerhöhung für die Bürger“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth.

BDE, ITAD und BAV sind sich darin einig, dass die im Gesetzentwurf enthaltenen Bereichsausnahmen für Abfall-, Sonderabfall-, Altholz- und Klärschlammverbrennungsanlagen „unzureichend formuliert“ sind und fordern eine sachgerechte Lösung unter Beteiligung der Verbände.

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