Metallrecycler warnen vor zusätzlicher Bürokratie

Kritik an der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes kommt auch von der Metallrecyclingwirtschaft. Das angekündigte Vorhaben, die Wirtschaft von Kosten zu entlasten und den Gesetzesvollzug zu verbessern, sei "nur sehr bedingt gelungen", erklärte BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson in Namen des Stahlrecyclingverbands BDSV und des NE-Metallrecyclingverbands VDM.

Als Beispiele für zusätzliche Bürokratie und Erschwerungen nannte Cosson die vorgesehenen Erschwerungen bei der Zulassung der so genannten gewerblichen Sammlungen von Stahl- und Metallabfällen aus privaten Haushaltungen. Selbst für kleinräumige Sammlungen von Kleinstunternehmern, die seit Jahrzehnten ungehindert und problemlos durchgeführt worden seien, müssten in Zukunft Unterlagen beigebracht werden, die dann als Entscheidungsgrundlage für weitere Behördenakte genommen werden.

Der Anlass für die Verschärfungen im Bereich der gewerblichen Sammlungen, nämlich die seinerzeitigen Unzuträglichkeiten bei der flächendeckenden Aufstellung von Blauen Tonnen für Altpapier, habe mit den etablierten Schrottsammlungen nichts
zu tun. „Hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“, erklärte Cosson.

Der BDSV-Hauptgeschäftsführer forderte eine Differenzierung nach Umfang und Bedeutung der Sammlungen. Die Sammeltätigkeit der Kleinstunternehmer sei für die Stahl- und NE-Metallrecyclingwirtschaft unverzichtbar. Darüber hinaus kritisierte Cosson die beabsichtigte Einführung der Kennzeichnung jeglicher Abfalltransporte auf der Straße mit der „A-Warntafel“. „Vor was soll denn eigentlich gewarnt werden, wenn in den Recyclingbetrieben aufbereitete Schrotte per Lkw zu den Schmelzwerken gefahren werden“? Die Kennzeichnungspflicht sei für die Betriebe mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Die Pflicht zur Führung der „A-Warntafel“ sollte nicht ausgeweitet werden, sondern gehöre insgesamt als „alter Zopf“ abgeschnitten.

Zum Thema Wertstofftonne stellte sich Cosson auf die Seite der Befürworter einer privatwirtschaftlich-wettbewerblichen Lösung: „Die einheitliche Wertstofftonne darf keinesfalls dafür herhalten, die kommunale Restmüllentsorgung querzusubventionieren. Man hat den Eindruck gewonnen, dass es den Kommunalvertretern aber
gerade darauf wesentlich ankommt.“

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