„Die Politik kann sich nicht davor drücken“

Wann und zu welchen Bedingungen eine Wertstofftonne eingeführt werden soll, sollte der Gesetzgeber bereits im Kreislaufwirtschaftsgesetz entscheiden. Das fordert die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU). "Die Politik kann sich nicht davor drücken, im Gesetz die verbindliche Geschäftsgrundlage für die Einführung einer Wertstofftonne zu definieren."

Die Einführung einer Wertstofftonne, so die AGVU, berühre Fragen der Produktverantwortung, der Finanzierung, der Logistik oder der Anforderungen an das Verhalten der Bürger. Diese Fragen dürfe der Gesetzgeber nicht der Verwaltung zur Beantwortung überlassen, sondern müsse sie selbst entscheiden.

Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft muss eine „einheitliche Wertstofftonne“ bedeuten, dass alle stoffgleichen Wertstoffe in einer Tonne gesammelt werden. Im Sinne der Effizienz und Verbraucherfreundlichkeit dürften für denselben Wertstoff nicht nebeneinander laufende Sammelsysteme entstehen. Ferner unterlägen Sammlung und Verwertung von Wertstoffen nicht der kommunalen Daseinsvorsorge und damit auch nicht der Andienungspflicht. Die Leistungen Sammeln, Sortieren und Verwerten müssten auch für die Wertstofftonne ausschließlich im freien Wettbewerb vergeben werden.

Wie die AGVU hervorhebt, würden Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen bereits jetzt ihrer Produktverantwortung gerecht und dürften finanziell nicht zusätzlich belastet werden. Außerdem dürfe bei Einführung einer Wertstofftonne die stoffliche Reinheit der gesammelten Wertstoffe qualitativ nicht verschlechtert werden.

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