eANV: Viele haben die Probleme unterschätzt

Seit Anfang April muss der Verbleib gefährlicher Abfälle elektronisch nachgewiesen werden – doch noch kämpfen viele Entsorger damit, ihre Informationstechnologie anzupassen. Dabei sind auch zahlreiche rechtliche Herausforderungen zu meistern.

Zu den meist diskutierten Fragen zählen: Soll die Hardware gekauft oder gemietet beziehungsweise geleast werden? Wer sorgt für die mangelfreie Funktion der Hardware über die gesamte Lebenszeit?

Oder: Gibt es eine, gegebenenfalls an die Bedürfnisse meines Unternehmens anzupassende
Standardsoftware „von der Stange“ für die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren (eANV), oder benötigt mein Unternehmen Individualsoftware, die gesondert programmiert werden muss? Wer beseitigt Mängel in der Software, entwickelt diese weiter oder passt diese an neue Vorgaben für das eANV durch den Gesetzgeber an?

Ferner: Wer installiert Hardware und Software in meinem Unternehmen und bindet die neue IT in die vorhandene IT-Infrastruktur ein? Wer schult die Mitarbeiter meines Unternehmens und leistet Support, wenn bei der Anwendung Probleme auftreten oder Bedienungsfehler auftauchen?

Nicht zu vergessen: Soll die IT „aus einer Hand“ von einem Anbieter beschafft werden oder muss mein Unternehmen die einzelnen Bestandteile bei verschiedenen Anbietern besorgen?

Lesen Sie in der am Dienstag, 6. April, erscheinenden Ausgabe des RECYCLING magazins, worauf Unternehmen der Abfallwirtschaft bei der Umstellung auf das elektronische Nachweisverfahren achten sollten.

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