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KrWG

  • Heute, 31. August, ist der Stichtag für die Erstattung der Anzeige nach Paragraf 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Betroffen davon sich gewerbliche Sammlungen, die vor dem 1. Juni 2012 begonnen würden. Darauf weist die BDSV in ihrem aktuellen Newsletter hin.

  • Für den französischen Veolia-Konzern ist Deutschland einer der wichtigsten Entsorgungsmärkte – trotz niedriger Abfallmengen, sinkender Preise und Unzufriedenheit über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz.

  • In den kommenden drei bis fünf Jahren wird die Verbreitung der Biotonne erstmals seit 2005 wieder deutlich zunehmen. Dafür sorgen laut einer ecoprog-Marktstudie zur Biotonne die neue Abfallgesetzgebung und auslaufende Verträge in der Restmüllbehandlung.

  • Immer mehr Kommunen verbieten offenbar gewerbliche Sammlungen oder planen es. „Rechtlich ist es aber nicht ausreichend, wenn aufgrund rein fiskalischer Überlegungen bestehende private Wertstoffsammlungen verboten werden“, machte jüngst bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock deutlich. Bestätigt sieht sich der bvse in einem Gutachten von Prof. Dr. Martin Beckmann.

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  • Gewerbliche Sammler von Wertstoffen aus Privathaushalten müssen ihre Sammlungen gemäß Paragraf 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) der zuständigen Behörde anzeigen. Weil der Gesetzestext sehr komplex ist, haben die BDSV und der VDM für ihre Mitglieder eine Hilfestellung erarbeitet.

  • „Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist kein Fortschritt. Es erschwert privaten Recyclingunternehmen neue Wertstoffsammlungen durchzuführen und stärkt so die Marktposition der kommunalen Entsorgungsunternehmen auf Kosten der Rohstoffgewinnung und des Recyclings.“ Das macht bvse-Präsident Burkhard Landers anlässlich des Inkrafttretens des KrWG am 1. Juni deutlich.

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  • Am 1. Juni tritt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft. Bei der Umsetzung des KrWG in Sachsen sieht das Landesumweltministerium noch Handlungsbedarf. Unter anderem ruft das Ministerium die Entsorgungsträger in ganz Sachsen dazu auf, die Einführung einer Wertstofftonne zu prüfen.

  • Auf Beförderer, Händler und Makler von Abfällen kommen ab dem 1. Juni neue Rahmenbedingungen zu. Nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) müssen sie die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen. Darauf weist die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS Abfall) hin. Dazu sind Vollzugshinweise erstellt worden.

  • „Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist in der Form, wie es verabschiedet wurde, europarechtskonform. Der Beschwerde eines privaten Entsorgerverbandes sehen wir gelassen entgegen.“ Das betont Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Der BDE hatte im April bei der EU-Kommission zwei Beschwerden gegen die Neuordnung des Abfallrechts in Deutschland eingereicht.

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