Sachsen will Wertstofftonne auf Prüfstand stellen

Am 1. Juni tritt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft. Bei der Umsetzung des KrWG in Sachsen sieht das Landesumweltministerium noch Handlungsbedarf. Unter anderem ruft das Ministerium die Entsorgungsträger in ganz Sachsen dazu auf, die Einführung einer Wertstofftonne zu prüfen.

In Sachsen bestehe bei der Umsetzung des neuen KrWG insbesondere Handlungsbedarf bei der getrennten Sammlung von Bioabfällen. Das räumt das sächsische Umweltministerium ein. „51 Kilogramm Bio- und Grünabfälle pro Einwohner wurden 2010 in Sachsen gesammelt. Das ist nur rund halb soviel wie der Bundesdurchschnitt“, so Sachsens Umweltminister Frank Kupfer. „Hier landet ganz offensichtlich zu viel im Restmüll.“

Die Bürger seien deshalb aufgerufen, die Angebote zur getrennten Sammlung von Bioabfällen noch stärker wahrzunehmen. Daneben sollten auch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihre Angebote zur getrennten Erfassung von Bio- und Grünabfällen weiter verbessern. Das gelte insbesondere dort, wo diese Abfälle noch gemeinsam mit Restabfällen eingesammelt werden.

Noch nicht ausgeschöpfte Möglichkeiten des Recyclings gebe es auch auf dem Gebiet von Wertstoffen wie Metall, Glas und Kunststoffen. Sächsische Erfahrungen zeigen, so das Landesumweltministerium, dass Verpackungen mit dem Grünen Punkt gemeinsam mit Abfallprodukten aus dem gleichen Material eingesammelt, erfasst und verwertet werden können, ohne dass sich die Kosten erhöhen. „Sieben Kilogramm pro Einwohner mehr an recyclingfähigem Material wurden damit zum Beispiel in Leipzig gesammelt. Das sind 3.500 Tonnen vor allem an Kunststoffen und Metallen, die nun verwertet und nicht beseitigt werden“, so Kupfer. Die Entsorgungsträger in ganz Sachsen sollten daher die Einführung einer solchen Wertstofftonne prüfen, auch wenn sie noch nicht vorgeschrieben ist. Kommunen und Privatwirtschaft müssten dafür nach gemeinsamen Lösungen suchen.

Weitere Fortschritte bei der Abfallbewirtschaftung in Kreisläufen seien auch bei der Verwertung von Bauabfällen möglich und nötig. Noch würden in Sachsen mehr Bauabfälle zur Verfüllung beispielsweise ehemaliger Kies- und Tongruben verwendet als in Recyclinganlagen verarbeitet. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz fordert jedoch, Bauabfälle vorrangig zu recyceln. Nur wenn dies nicht möglich ist, sollen sie auf sonstigen Wegen – dazu gehört die Verfüllung – verwertet werden. „Hier sind alle Beteiligten gefordert, ihre Anstrengungen zu verstärken“, so der Minister. „Dazu gehört, die Abfälle bei Bau- und Abrissarbeiten zuallererst besser zu trennen. Zweitens müssen sie dann in größerem Umfang als bisher aufbereitet und drittens in recycelter Form auch in der Bauwirtschaft eingesetzt werden.“

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