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Kreislaufwirtschaftsgesetz

  • Der Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) setzt die Anforderungen der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) an die Wiederverwendung nur unzureichend um. Zu diesem Ergebnis kommt der Vorstand der Fachgruppe Arbeit und Umwelt der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf. „Beim Thema Wiederverwendung bleibe ervöllig ambitionslos“, heißt es dort.

  • Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV) begrüßt die Einführung einer Wertstofftonne. Der BAV sieht diese als Antwort auf einen immer höheren Bedarf an Sekundärrohstoffen und zur Optimierung der haushaltsnahen Sammellogistik. „Es wäre aber das falsche Signal, wenn der Bürger den Eindruck gewinnen würde, dass Holz nicht zu den Wertstoffen gehört. Dies wäre der Fall, wenn er Holz nicht in die Wertstofftonne geben dürfte“, sagt BAV-Voritzender Uwe Groll.

  • Die Hausmüllentsorgung unterliegt dem Vorrang der öffentlichen Verantwortung. Deren Absicherung gegen den Verlust von Wertstofferlösen und gegen Rosinenpickerei sei durch gewerbliche Sammlungen europarechtlich ohne Weiteres möglich Zu diesem Ergebnis gelangt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll.. Hartmut Gaßner: „Die Fehlinterpretation des EU-Rechts durch das BMU ist ein politischer Dauerbrenner, dem endlich Einhalt zu gebieten ist.“

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  • „Es drohen erhebliche Gefahren für unser Geschäft!“ So lautet die Einschätzung der BDSV zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. „Um die Interessen unserer Branche beim künftigen Inhalt des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu wahren, ist es dringend erforderlich, dass wir auf allen politischen Ebenen tätig werden“, schreiben BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson und BDSV-Geschäftsführer Ulrich Leuning im aktuellen Newsletter der BDSV.

  • „Zufrieden kann man mit dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht sein.“ Das erklärte Burkhard Landers, Präsident des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse). Dieser Entwurf verbessere zwar die Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft. Der bvse kritisiert jedoch, dass die privatwirtschaftliche Seite nicht gestärkt, sondern der kommunalen Abfallwirtschaft eine Art Bestandsschutz gegeben wurde.

  • Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Die Novelle leiste einen wichtigen energiepolitischen Beitrag zur Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft, zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zum Umwelt- und Klimaschutz, kommentiert das Bundesumweltministerium (BMU). Gleichzeitig werde die Aufgabenteilung zwischen Kommunen und Privatwirtschaft in der Entsorgung präzisiert und dadurch Rechts- und Planungssicherheit geschaffen.

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  • Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit der möglichen Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne verbessert die Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft. Diese Ansicht vertritt Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD). „Die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne ist aus der Perspektive des Bürgers sinnvoll und leicht verständlich. Damit werden die ‚intelligenten Fehlwürfe’ der Vergangenheit endlich legalisiert“, erklärt DSD-Vorsitzender Stefan Schreiter.

  • Der neue Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes trifft auf deutliche Ablehnung bei der kommunalen Abfallwirtschaft. „Anders als vom Bundesumweltministerium bisher behauptet, stellt er keinen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der kommunalen und der privaten Entsorgungswirtschaft her“, sieht Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), die vorgelegten Regelungen kritisch.

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