BAV: Altholz gehört auch in die Wertstofftonne

Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV) begrüßt die Einführung einer Wertstofftonne. Der BAV sieht diese als Antwort auf einen immer höheren Bedarf an Sekundärrohstoffen und zur Optimierung der haushaltsnahen Sammellogistik. "Es wäre aber das falsche Signal, wenn der Bürger den Eindruck gewinnen würde, dass Holz nicht zu den Wertstoffen gehört. Dies wäre der Fall, wenn er Holz nicht in die Wertstofftonne geben dürfte", sagt BAV-Voritzender Uwe Groll.

Holz gehöre zu den wichtigsten einheimischen Rohstoffen und die stoffliche und energetische Verwertung von Altholz trage sehr zum Klimaschutz bei und müsse daher konsequent weiterentwickelt werden, erklärt der BAV-Vorsitzende weiter. Dies dürfe an der privaten Haustür nicht enden.

In Umsetzung der Nutzungskaskade von Holz und der mit Blick auf den Klimaschutz erfolgten Förderung erneuerbarer Energien entspreche es der gesetzgeberischer Konsequenz, wenn Altholz haushaltsnah nicht nur auf dem eher unbequemen Weg der Sperrmüllsammlung, sondern kleinere Holzgegenstände regelmäßig in Verbindung mit der Wertstofftonne abgeholt würden, erklärt der BAV seine Position. In den vergangenen zwei Jahrzehnten seien insbesondere kleinere Holzverpackungen konsequent vom Markt verdrängt worden, da der einzige regelmäßige Entsorgungsweg für den Bürger die Mülltonne war. Damit sei der falsche Eindruck entstanden, dass Holz nur schwer recycelbar ist.

Etwaige vorübergehende Probleme und das Festhalten am Status-Quo rechtfertigen nach Ansicht des BAV nicht, dass Holz im Rahmen der Wertstoffsammlung weiterhin diskriminiert würde. Ebenso könnten Kostenfaktoren nicht ausschlaggebend sein. „Altholz hat sich in den letzten Jahren zu einem sehr gesuchten Wertstoff entwickelt, der stabile Marktpreise erzielt“, argumentiert der BAV-Vorsitzende. Zur Versorgung der bestehenden Anlagen würden schon heute größere Mengen aus dem Ausland importiert, während die getrennte Sammlung, Sortierung und Verwertung von Altholz aus dem Privatbereich immer noch verbesserungswürdig sei.

Der BAV fordert daher eigenen Worten zufolge nicht nur das Miterfassen als Wertstoff, sondern im Rahmen der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auch eine Verwertungspflicht von Altholz mit einer anspruchsvollen Quote.

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