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EU-Kommission

  • Europas wirtschaftliche Erholung geht relativ langsam vor sich und ist nach wie vor anfällig. Das erklärt die EU-Kommission in einer Mitteilung. Darüber hinaus bestünden eindeutige Abwärtsrisiken, die auf die Finanzmärkte, die steigenden Energie- und Rohstoffpreise und die notwendige Haushaltskonsolidierung zurückgehen. Allerdings habe die Industrie das Potenzial, der europäischen Wirtschaft wieder zu Wachstum zu verhelfen.

  • Die Europäische Kommission hat die Slowakei aufgefordert, ihre Abfallvorschriften dahingehend zu ändern, dass sie mit den EU-Regeln zum freien Warenverkehr vereinbar sind. Nach den geltenden slowakischen Rechtsvorschriften sollen gefährliche Abfälle, die im Land anfallen, vorzugsweise auch hier verwertet werden. Aufgrund dieser Bestimmung seien Genehmigungen für die Ausfuhr von Abfällen in andere Mitgliedstaaten systematisch verweigert worden.

  • Kommt ein Plastiktüten-Verbot oder kommt es nicht? Im Mai hatte die EU-Kommission ein EU-weites Verbot von Plastiktüten in Erwägung gezogen – zumindest wollte die Kommisison deren Gebrauch massiv eindämmen. Das erklärte damals Umweltkommissar Janez Potocnik. Jetzt zögert die Kommission plötzlich und will voraussichtlich erst im kommenden Jahr konkrete Maßnahmen vorschlagen.

  • Die EU-Kommission hat jetzt ein Papier vorgelegt, mit dem sie den Rahmen für vergabefreie öffentlich-öffentliche Kooperationen absteckt. Darin stellt sie klar, dass die Anwendbarkeit des EU-Vergaberechts auch zwischen öffentlichen Auftraggebern, das heißt öffentlichen Einrichtungen auf staatlicher, regionaler und lokaler Ebene, weiterhin grundlegendes Prinzip ist. Diese „klare Positionierung der EU-Kommission in Sachen interkommunaler Zusammenarbeit“ begrüßt der Entsorgerverband BDE.

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  • Die EU-Kommission bleibt anscheinend bei ihrer Meinung, dass Gülle aus Biogasanlagen im rechtlichen Sinne als Abfall anzusehen ist. Beharrt die EU-Kommission darauf, müssen Betreiber von Biogasanlagen, die Gülle nutzen, neue Auflagen befürchten. Das kritisert der Deutsche Bauernverband (DBV) und hat die Bundesregierung in einem Schreiben aufgefordert, am Regierungsentwurf festzuhalten und im Zweifel die in Deutschland getroffene Auslegung des EU-Rechts vom Europäischen Gerichtshof bestätigen zu lassen.

  • Das EU-Life-Projekt „MEIGLASS“ hat eine Verfahrenstechnik zur Wiederverwertung größerer Mengen von Bruchglas oder Abfallglas entwickelt, die sich durch ihre Energieeffizienz auszeichnet. Brüssel fördere das Projekt mit 1,3 Millionen Euro, wie die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission mitteilt. Mithilfe des neuen Verfahrens könnten 98 Prozent des Altglases aufbereitet und der Glasindustrie zugeführt werden, sodass die gegenwärtig noch deponierte Menge auf ein Minimum reduziert werden könne.

  • Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, bei der Vergabe eines Abfallbeseitigungsauftrags in Sachsen-Anhalt die EU-Rechtsvorschriften zur öffentlichen Beschaffung zu beachten. Dadurch würde sichergestellt, dass auch andere Abfallentsorgungsunternehmen sich um diesen Auftrag bewerben können und die deutschen Steuerzahler eine preiswertere Leistung erhalten, begründet die EU-Kommission in einer Mitteilung.

  • Die EU-Kommission hat heute einen „Fahrplan“ für die nachhaltige Umgestaltung der europäischen Wirtschaft bis zum Jahr 2050 vorgestellt. Der Fahrplan sei auch eine „Agenda für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum auf der Grundlage eines geringeren Ressourcenverbrauchs, wenn wir Waren produzieren und verbrauchen, denn durch Tätigkeiten wie Recycling, besseres Produktdesign, Ersetzung von Werkstoffen und Umwelttechnik werden Geschäfts- und Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen“, wie es in einer Mitteilung der Kommission heißt.

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  • „Die Regierung verzettelt sich in Diskussionen um Zuständigkeiten, anstatt notwendige Recyclingziele festzulegen. Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist der Schutz von Klima und Ressourcen, wofür bislang jegliche verbindliche Verpflichtungen fehlen.“ Mit diesen Worten kommentierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller die heutige Anhörung des Umweltausschusses zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der NABU ist über die „rückständige Gesetzesvorlage“ enttäuscht.

  • Die Bundesregierung ist den Vorschlägen des Bundesrats zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Bezug auf die Einchränkung von gewerblichen Sammlungen entgegengetreten. Dabei wurde auch auf eine Mitteilung der EU-Kommission verwiesen. Ein weiteres Gutachten der Anwaltkanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) widerspricht den Vorbehalten gegen eine Beibehaltung des Sammlungsbegriffs, wie er durch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) im Urteil vom 18. Juni 2009 ausgelegt wurde.

  • Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem Beschluss vom 4. Juli nochmals zu seinem 2009 gefällten Urteil zur gewerblichen Altpapiersammlung formal geäußert. Aus Sicht des BDE ist es falsch, daraus den Schluss zu ziehen, dass die derzeit geltenden Regelungen im Abfallrecht zur gewerblichen Sammlung und zu den Überlassungspflichten tatsächlich europarechtskonform seien und daher im Zuge der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes keine Änderungen bei l
    Letzteren vorgenommen werden müssten.

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