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EU bleibt dabei: Rechtlich ist Gülle Abfall

Die EU-Kommission bleibt anscheinend bei ihrer Meinung, dass Gülle aus Biogasanlagen im rechtlichen Sinne als Abfall anzusehen ist. Beharrt die EU-Kommission darauf, müssen Betreiber von Biogasanlagen, die Gülle nutzen, neue Auflagen befürchten. Das kritisert der Deutsche Bauernverband (DBV) und hat die Bundesregierung in einem Schreiben aufgefordert, am Regierungsentwurf festzuhalten und im Zweifel die in Deutschland getroffene Auslegung des EU-Rechts vom Europäischen Gerichtshof bestätigen zu lassen.
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„Gülle ist ein Wirtschaftsdünger und darf nicht als Abfall eingestuft werden, auch wenn Gülle in einer Biogasanlage vergoren wird.“ Dies hat der DBV gegenüber den agrar- und umweltpolitischen Sprechern der Regierungsfraktionen sowie den Vorsitzenden des Umwelt- und Ernährungsausschusses im Deutschen Bundestag Ende September in seinem Schreiben betont.

Derzeit wird der Regierungsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages verhandelt. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung über eine entsprechende Regelung im deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission drängt darauf, Gülle zur Verwertung in Biogasanlagen dem europäischen Abfallrecht zu unterwerfen.

Nach Einschätzung des DBV erfüllt der Regierungsentwurf die europäische Abfallrahmenrichtlinie bereits jetzt. Danach sei Gülle nicht als Abfall eingestuft, so der DBV, unabhängig davon, ob diese direkt als Dünger ausgebracht, zuvor in einer Biogasanlage vergoren oder als Gärrest aus der Biogasanlage als Dünger verwendet wird. Der DBV forderte, an dem Regierungsentwurf festzuhalten und im Zweifel die in Deutschland getroffene Auslegung des EU-Rechts vom Europäischen Gerichtshof bestätigen zu lassen.

Die Folgen der Einstufung von Gülle für die Vergärung als Abfall wären immens, so der DBV. 6.500 Biogasanlagen in Deutschland würden als Abfallerzeugungsanlagen umfangreichen zusätzlichen Genehmigungsvoraussetzungen, Auflagen sowie Berichts- und Überwachungspflichten unterliegen. Als Abfallerzeugungsanlagen würden auch sämtliche Güllelager und Gülletransporte dem Abfallrecht unterliegen.

Dabei wird der Erfolg der Energiewende im Bereich Biomasse entscheidend von der Frage abhängen, welche Anforderungen Biogasanlagen neben dem bestehenden Umwelt-, Genehmigungs- und Düngerecht einhalten müssen. Es wäre fatal, so der DBV, die aufstrebende Biogasbranche mit überzogenen gesetzlichen Vorgaben zu lähmen und damit den Umbau der Energieversorgung in dem wichtigen Segment der Kaskadennutzung von landwirtschaftlichen Rohstoffen zu gefährden.

Quelle: DBV, mku

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