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BDE

  • „Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist in der Form, wie es verabschiedet wurde, europarechtskonform. Der Beschwerde eines privaten Entsorgerverbandes sehen wir gelassen entgegen.“ Das betont Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Der BDE hatte im April bei der EU-Kommission zwei Beschwerden gegen die Neuordnung des Abfallrechts in Deutschland eingereicht.

  • Wenige Wochen vor dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) hat der Entsorgerverband BDE bei der EU-Kommission zwei Beschwerden gegen die Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts in Deutschland eingereicht. Die erste Beschwerde richte sich direkt gegen das von Bundestag und Bundesrat im Februar 2012 beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz.

  • Der Verbändeworkshop zum Abfallende von Altpapier von bvse, VDP und BDE hat gezeigt: Die Unternehmen der Altpapierbranche müssen ganz genau prüfen, ob sie Altpapier als Produkt vermarkten wollen. Bei dem Workshop am Vortag des bvse-Altpapiertages diskutierten Experten aus Behörden und Fachleute der betroffenen Verbände über Chancen und Risiken von Altpapier als Produkt.

  • Mittels eines eigens modellierten Computerprogramms können Betreiber von Kompostierungs- und Vergärungsanlagen ihre betriebsspezifischen Energieeffizienz- und CO2-Bilanzen errechnen und Optimierungsmöglichkeiten herausfinden. Das teilt die Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft (EdDE) mit. Dieses Programm wurde im Rahmen des Forschungsprojektes „Energieeffizienz und CO2-eq-Bilanz von biologischen Verfahren zur Verwertung von Bioabfällen“ entwickelt.

  • Über Kosten und Nutzen einer Überführung von Altpapier in den Produktstatus haben Experten beim Altpapier-Tag diskutiert. Das Thema „Abfallende für Altpapier“ stand im Mittelpunkt der Fachveranstaltung, die der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), der Bundesverband Sekundärrohstoffe (bvse) und der Verband Deutscher Papierfabriken (VDP) in der vergangenen Woche gemeinsam in Düsseldorf durchgeführt haben.

  • Die Europäische Kommission hat gegen die in Baden-Württemberg geltende Autarkieverordnung für Beseitigungsabfälle ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Das sei auf der Grundlage einer Beschwerde des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) gegen eine „unzulässige staatliche Beihilfe“ geschehen, so der BDE.

  • Der Bundesrat hat am 30. März der novellierten Bioabfallverordnung zugestimmt. BDE-Präsident Peter Kurth: „Mit der jetzt beschlossenen Verordnung verfügt die Branche über ein Instrument, das auf eine funktionsfähige Kreislaufwirtschaft bei der Bioabfallverwertung abzielt. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass einzelne inhaltliche Fehlentwicklungen am Ende des Novellierungsverfahrens noch korrigiert wurden.“

  • Das Hamburgische WeltWirtschaftsinstitut (HWWI) hat in einer aktuellen Studie die Auswirkungen der Abfallgesetzgebung auf das Abfallaufkommen und die Behandlungskapazitäten bis 2020 untersucht. Die Wissenschaftler kommen zu dem Ergebnis, dass durch Bevölkerungsrückgang und ein verbessertes Mülltrennverhalten die zur Verbrennung vorgesehenen Restmüllmengen in den kommenden acht Jahren spürbar zurückgehen werden.

  • BDE-Präsident Peter Kurth hat Politik und Wirtschaft zur Einleitung einer Rohstoffwende in Deutschland und Europa aufgefordert. In einer Grundsatzrede über Industrieperspektiven für die Rohstoffwirtschaft auf der Berliner Recycling- und Rohstoffkonferenz sagte Kurth: „Genauso wie die Energiewende entscheidet der Erfolg eines grundsätzlich neuen Umgangs mit Rohstoffen über die künftige Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland.“

  • Die Bundesregierung hat heute das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) beschlossen. Der Entsorgerverband BDE unterstützt das Anliegen des Programms ausdrücklich, wie es in einer Mitteilung heißt. BDE-Präsident Peter Kurth: „Dieses Programm geht eindeutig in die richtige Richtung, da es auf mehr Recycling, einen Ausbau der Produktverantwortung und eine Stärkung der Bioabfallverwertung setzt.“

  • Der Bundesfinanzhofes hat gestern entschieden, dass Kommunen, die im Wettbewerb mit privaten Anbietern Leistungen erbringen, dafür künftig steuerpflichtig sein müssen. Mit dieser Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht solle eine Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten der öffentlichen Hand verhindert werden. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzhofes ausdrücklich.

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