Das Bundeskartellamt hat eine Entscheidung erlassen, mit der die Rethmann-Gruppe, zu der das Entsorgungsunternehmen Remondis gehört, verpflichtet wird, in konkreten Wirtschaftszweigen für einen Zeitraum von drei Jahren künftige Zusammenschlüsse vor Vollzug beim Bundeskartellamt anzumelden.






