Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 15. Januar 2026 (Az. C 692/23) die Anforderungen an sogenannte Inhouse-Vergaben im EU-Vergaberecht konkretisiert und spürbar verschärft. Anlass war ein Fall aus den Niederlanden, in dem mehrere Gemeinden die Entsorgung von Hausmüll ohne Ausschreibung an ein gemeinsam kontrolliertes Unternehmen vergeben hatten.







