Im Geltungsbeginn der EU-Verpackungsverordnung am 12. August 2026 sind Markeninhaber und Verpackungshersteller verpflichtet, für jede einzelne Verpackung eine EU-Konformitätserklärung einschließlich Technischer Dokumentation vorzuhalten. Rechtsgrundlage ist die Packaging and Packaging Waste Regulation. Ohne diese Dokumente dürfen Verpackungen künftig nicht mehr auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.







