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Biomasse

  • Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) regelt seit dem 1. Oktober 1998 die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden. Mehrfach novelliert, trat zuletzt am 1. Mai 2023 eine umfassende Änderung in Kraft. Einzelne spezifische Regelungen – insbesondere zu den Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung gemäß § 2a – gelten jedoch erst ab dem 1. Mai 2025.

  • Ab 1. Mai 2025 gelten neue Vorgaben für Bioabfälle, die kompostiert, vergärt oder mit anderen Stoffen gemischt werden. Demnach dürfen Bioabfälle maximal 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten. Dieser neu eingeführte Kontrollwert gilt für alle Fremdstoffe, einschließlich Verpackungen und Kaffeekapseln. Es gilt: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Kunststoffprodukte nicht in die Biotonne werfen, auch wenn diese als biologisch abbaubar beworben werden. Je weniger Fremdstoffe in den Bioabfall gelangen, desto besser kann daraus z. B. hochwertiger Kompost entstehen.

  • Das durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) finanzierte Vorhaben „Pilot-SBG“ fokussiert sich auf die Bereitstellung von erneuerbarem Methan als Energieträger für schwer elektrifizierbare Verkehrssektoren. Zentrale Bestandteile des vom Deutschen Biomasseforschungszentrum bearbeiteten Forschungs- und Demonstrationsvorhabens sind die Planung und Errichtung sowie der erfolgreiche Versuchsbetrieb einer Pilotanlage für synthetisiertes Biogas (SBG) im Technikumsmaßstab. In Anwesenheit von rund 120 Gästen aus Forschung, Politik und Industrie konnte die neue Forschungsanlage in einem feierlichen Akt am 18. März 2025 offiziell in Betrieb genommen werden.

  • Aus Biomasse kann durch komplexe Prozesse energiereiche Biokohle entstehen. Die finnische NextFuel AB hat dafür eine fortschrittliche Torrefizierungstechnologie entwickelt und setzt für den wichtigen letzten Verfahrensschritt auf Brikettieranlagen von der C.F Nielsen A/S, die zur deutschen Ruf-Gruppe gehört.

  • Der Bundestag hat heute das „Biogaspaket“ verabschiedet – eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die die Flexibilisierung von Biogasanlagen sowie die Sicherung der Anschlussförderung regelt. Ziel des Gesetzes ist es, Biogasanlagen zu einer flexibleren Fahrweise zu bewegen, um die Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme – insbesondere während sogenannter Dunkelflauten – zu verbessern. Dies betrifft auch Anlagen, die Strom und Wärme aus biogenen Abfällen erzeugen.

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