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Die neue Norm HJ/T 364-2007 gilt nicht nur für die Sammlung und das Recycling der verschiedenen inländischen Kunststoffabfälle, sondern auch für die importierten. Ausgenommen seien lediglich Kunststoffabfälle aus medizinischem und gefährlichem Müll. Die Vorschrift trat im Dezember 2007 in Kraft.