Gewerbliche Alttextil-Sammler werden zum Rückzug gedrängt

„Gewerbliche Sammlungen werden zugunsten kommunaler Sammelsysteme zunehmend untersagt, das entzieht vielen regelrecht die Existenzgrundlage“, kritisiert bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbandes Textilrecycling, Michael Sigloch. Dabei würden nach Auffassung des FTR im bvse immer mehr Grenzen überschritten.

Der Bestandsschutz für bestehende Sammlungen werde missachtet, Sammler würden mit dem Hinweis auf hohe Gebühren zum Rückzug gedrängt, die Anzeigepflicht werde als Genehmigungspflicht interpretiert und Untersagungen mit dem bloßen Hinweis auf die Planungssicherheit des öffentlich-rechtlichen Entsorgers (örE) ausgesprochen. Vielfach werde die angeblich höhere Leistungsfähigkeit der örE nur behauptet und nicht nachgewiesen, beklagt der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse).

Neuerdings werde auch diskutiert, ob der Ankauf gebrauchter Kleidung unter das Kreislaufwirtschaftsgsetz (KrWG) fällt. „Verstoßen dann demnächst auch Second-Hand-Läden und Onlineauktionen gegen das KrWG? Und was ist mit den Einzelhandelsketten, die Altkleider gegen Gutscheine annehmen? Die Rechtslage ist unklar und es zeigt sich ganz deutlich, dass Altkleider nicht so einfach in den Abfallbegriff des KrWG gezwängt werden können. Darüber wollen wir eine neue Diskussion anstoßen“, kündigt Sigloch an. Dies sowie die Möglichkeiten von Sammlern, auch juristisch gegen Untersagungen vorzugehen, werden zentrale Themen bei des anstehenden Internationalen Alttextiltags am 25. und 26. April 2013 in Wien sein.

Daneben machen auch die illegal aufgestellten Container den ordentlichen Sammlern weiterhin zu schaffen. Mit dem neuen Qualitätssiegel und ihren Leitlinien hätten die Mitgliedsunternehmen zwar Möglichkeiten, sich deutlich abzugrenzen; bei illegal aufgestellten Containern auf fremden Grundstücken seien ihnen aber die Hände gebunden, darauf weist der FTR im bvse hin.

„Wir versuchen schon seit geraumer Zeit, auch die Kommunen für das Thema zu sensibilisieren und erfreulicherweise stellen sich auch immer mehr Städte und Gemeinden dem Problem und lassen solche Container von ihren Grundstücken entfernen“, beschreibt bvse-Fachreferentin Beate Heinz die Situation. So habe beispielsweise die Stadt Leipzig über 700 illegal aufgestellte Container entfernen lassen. Zwischenzeitlich habe das Verwaltungsgericht Leipzig die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens sogar bestätigt. „Das begrüßen wir sehr und hoffen, dass mehr Kommunen hier beherzt vorgehen“, so Beate Heinz.

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