Nordrhein-Westfalen verabschiedet Abfallwirtschaftsplan

Die NRW-Regierung hat gestern den Ökologischen Abfallwirtschaftsplan (ÖAWP) verabschiedet. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) kündigte an, dass etwa ein Drittel der Müllverbrennungskapazitäten künftig in NRW nicht mehr benötigt werden.

Mit dem ÖAWP wurde eine Maßnahme des rot-grünen Koalitionsvertrags umgesetzt. „Abfallwirtschaft ist Teil einer umfassenden Ressourcenwirtschaft, bei knappen Rohstoffen wird das immer wichtiger“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne). „Daher haben wir uns bei der Erstellung des Abfallwirtschaftsplans an drei Eckpunkten orientiert: Mülltourismus vermeiden, hochwertig verwerten und ortsnah beseitigen.“ Dadurch will man das von der EU vorgegebene „Prinzip der Nähe“ umsetzen. Dazu wird NRW in fünf Entsorgungsregionen aufgeteilt und nur innerhalb dieser Grenzen dürfen Siedlungsabfälle künftig entsorgt werden.

„Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan schaffen wir Planungssicherheit auch für
die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die Betreiber von
Abfallentsorgungsanlagen und wirken so dem ungesunden Dumping- Preiskampf
auf Kosten der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler entgegen“, betonte
Minister Remmel.

Er kündigte an, dass etwa ein Drittel der Müllverbrennungskapazitäten für
die Behandlung von Siedlungsabfällen zukünftig in NRW nicht mehr benötigt werde. „Ich halte es daher für zwingend erforderlich, die Kapazitäten der
Hausmüllverbrennungsanlagen mittel- bis langfristig an den rückläufigen Bedarf
anzupassen. Den Import von Abfällen aus dem Ausland halte ich für keine
langfristig tragfähige Strategie zur Lösung des Problems“, sagte der Minister.

Eine weitere Änderung im Abfallwirtschaftsplan betrifft den Biomüll. Der ÖAWP setzt 150 Kilogramm Biomüll als langfristiges Ziel, die pro Einwohner und Jahr gesammelt werden soll. Wie das erreicht wird, bleibt den Kommunen überlassen.

Der Abfallwirtschaftsplan wird nun dem Landtag zugeleitet. Dort sollen sich die zuständigen Fachausschüsse mit den Änderungen beschäftigen. Anschließend soll der Plan in Kraft treten. Eine Zustimmung des Parlaments ist nicht nötig.

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