Einen besonderen Schwerpunkt will das Land auf die bessere Erfassung und Verwertung von Bioabfällen legen.
Einen besonderen Schwerpunkt will das Land auf die bessere Erfassung und Verwertung von Bioabfällen legen.
So das Zitat von Minister Remmel. Die Landesregierung wolle Abfalltransporte über weite Entfernungen vermeiden und die in NRW anfallenden Siedlungsabfälle möglichst ortsnah entsorgen.
Mit der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans soll die Kreislaufwirtschaft optimiert und die heimische Wirtschaft gestärkt werden.
Die NRW-Regierung hat gestern den Ökologischen Abfallwirtschaftsplan (ÖAWP) verabschiedet. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) kündigte an, dass etwa ein Drittel der Müllverbrennungskapazitäten künftig in NRW nicht mehr benötigt werden.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat heute dem von Landesumweltminister Robert Habeck vorgelegten Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle, zugestimmt.
Der Entsorgerverband bvse beklagt, dass in den letzten beiden Jahren in Bayern bisher als Verwertungsabfälle geführte Sonderabfälle vermehrt als überlassungspflichtige gefährliche Abfälle zur Beseitigung eingestuft werden. Diese sollten lieber von spezialisierten bayerischen Unternehmen recycelt werden. Entsprechend solle der bayerische Abfallwirtschaftsplan ausgerichtet werden.
In Bayern wird derzeit der Abfallwirtschaftsplan fortgeschrieben. Da im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschrieben ist, dass sich die Öffentlichkeit daran beteiligt, liegt der Plan nun zur Kommentierung aus.
Eveline Lemke, Wirtschaftsministerin Rheinland-Pfalz, hat den neuen Fachplan für Siedlungsabfälle vorgestellt. Demnach soll unter anderem das Restabfall-Aufkommen von 189 Kilogramm pro Einwohner im Jahr 2011 auf 140 Kilogramm im Jahr 2025 sinken.
„Die sichere Entsorgung von gefährlichen Abfällen ist auf absehbare Zeit gewährleistet.“ Das erklärte der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller in Stuttgart anlässlich der Veröffentlichung des fortgeschriebenen Teilplans „gefährliche Abfälle“ des Abfallwirtschaftsplans für Baden-Württemberg.
Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat im Rahmen ihres Abfallwirtschaftsplanes ihren Teilplan für gefährliche Abfälle fortgeschrieben. Damit will das Land ihrer Verantwortung für eine gesicherte, ordnungsgemäße und umweltgerechte Beseitigung gefährlicher Abfälle nachkommen.
Das Bundesland Brandenburg hat am 12. Dezember den neuen Abfallwirtschaftsplan veröffentlicht. Sowohl für die Aufbereitung und Behandlung von verwertbaren Abfällen als auch von Restabfällen stünden bis zum Jahr 2020 ausreichend geeignete Anlagenkapazitäten zur Verfügung. Nachholbedarf bestehe bei den Bauabfällen.
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