Baden-Württemberg schreibt Teilplan für gefährliche Abfälle weiter fort

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat im Rahmen ihres Abfallwirtschaftsplanes ihren Teilplan für gefährliche Abfälle fortgeschrieben. Damit will das Land ihrer Verantwortung für eine gesicherte, ordnungsgemäße und umweltgerechte Beseitigung gefährlicher Abfälle nachkommen.

Damit sei die sichere Entsorgung von gefährlichen Abfällen auf absehbare Zeit gewährleistet, erklärte Umweltminister Franz Untersteller anlässlich der Veröffentlichung des fortgeschriebenen Teilplans. Untersteller ist sich sicher, dass die baden-württembergische Wirtschaft durch den bis ins Jahr 2021 reichenden Teilplan die notwendige Planungssicherheit erhalte.

„Um Gefahren von den Bürgerinnen und Bürgern fernzuhalten, dokumentiert der Teilplan die langfristige Entsorgungskonzeption und sichert gemeinsam mit den gesetzlichen Nachweispflichten eine lückenlose Kontrolle des Verbleibs der gefährlichen Abfälle“, sagte Minister Untersteller weiter. Wie es in einer Pressemitteilung des Umweltministerium dazu weiter heißt, strebe das Land im Dialog mit der Wirtschaft eine ständige Weiterentwicklung hin zu einer Kreislaufwirtschaft an, in der Abfälle weitestgehend vermieden und ihr Gefährdungspotenzial so weit wie möglich verringert würden.

Der Teilplan gefährliche Abfälle und Hinweise zu seiner Auslegung sind auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft einzusehen.

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