Schleswig-Holstein verabschiedet Abfallwirtschaftsplan

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat heute dem von Landesumweltminister Robert Habeck vorgelegten Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle, zugestimmt.

In diesem Teilplan werden Ziele und Vorgaben für die imLand Schleswig-Holstein anfallenden Siedlungsabfällen für den Zeitraum 2014 bis 2023 formuliert, um die zu entsorgenden Abfallmengen zu reduzieren und sie einer ökologischeren Verwertung zuzuführen.

Der Abfallwirtschaftsplan richtet sich insbesondere an die Kreise und kreisfreien Städte, die für wesentliche Aufgaben der Abfallentsorgung zuständig sind. Sie haben die Vorgaben und Empfehlungen des Plans bei der Erstellung ihrer Abfallwirtschaftskonzepte zu berücksichtigen. Der Plan wurde im Frühjahr in die Anhörung gegeben. Im Ergebnis unterstützen die Wirtschafts-, Umwelt- und Kommunalverbände die Zielvorgaben und planerischen Aussagen weitgehend.

„Um Ressourcen zu schonen sollten die eingesammelten Abfälle zu noch größeren Anteilen wiederverwertet werden, statt sie in Müllverbrennungsanlagen lediglich energetisch zu nutzen“, sagte Robert Habeck.

Der Abfallwirtschaftsplan setzt einen Schwerpunkt auf die Abfallvermeidung. Kommunen, die gesetzlich zur Abfallberatung verpflichtet sind, sollen ihr Angebot ausweiten.

Im Plan werden auch Aussagen dazu getroffen, in welcher Weise Haus- und Sperrmüll, Gewerbeabfall, Bioabfall, Verpackungen oder auch Elektroaltgeräte unter Klima- und Ressourcenschutzaspekten am sinnvollsten erfasst und verwertet werden können. So soll noch mehr Bioabfall über die Biotonne erfasst und hochwertig energetisch und stofflich verwertet werden. Die Erfassung von kleinen Elektrogeräten soll optimiert werden. Die Erfassung von Leichtverpackungen über den gelben Sack soll künftig über die Verpackungen hinaus auf andere Gebrauchtgegenstände aus Kunststoffen oder Metallen ausgeweitet werden.

Das Umweltministerium lässt derzeit nach eigenen Angaben eine Studie erarbeiten, die den künftigen Bedarf an Deponiekapazitäten und das vorhandene und nach Ausbau noch mögliche Ablagerungsvolumen der heutigen Deponien gegenüberstellt. Für die Kommunen und insbesondere für die Wirtschaft seien Kapazitäten zur Ablagerung in nicht zu großer Transportentfernung auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten notwendig.

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