Bundestag votiert mehrheitlich
für geänderte Verpackungsverordnung

Der Umweltausschuss hat am Dienstag mehrheitlich für eine Novellierung der Verpackungsverordnung gestimmt. Lediglich die Fraktion Die Linke stimmte gegen die Vorlage. Dies meldete „Heute im Bundestag“ gestern Abend in seiner Ausgabe 267.

Wie aus der Meldung hervor geht, leistet die Bundesregierung mit der Änderungsverordnung aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Systems. So würden unter anderem die Anforderungen an Nachweise deutlich erhöht. Jedoch bleibe die Novelle nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer grundsätzlichen Lösung der Probleme.

Die SPD-Fraktion betonte, die Novelle sei notwendig geworden, nachdem das Duale System durch Missbrauch und Betrugsfälle in eine finanzielle Schieflage geraten sei. Der Entwurf steuere gegen und mache den Weg frei für ein Wertstoffgesetz, das noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden solle.

Die Grünen-Fraktion bezeichnete die Novelle ebenfalls als Übergangslösung, da es grundlegende Probleme nicht löse. Da das gegenwärtige System so nicht mehr funktioniere, müsse bald ein Wertstoffgesetz verabschiedet werden. Es gehe darum zu klären, wie Verpackungsmüll künftig reduziert, Müll am besten recycelt und die Umwelt entlastet werden könne.

Die Linksfraktion sieht in der Änderungsverordnung einen erneuten Versuch der Bundesregierung, ein totgeborenes System irgendwie zu retten. So gebe die Novelle keine Anreize zur Abfallvermeidung. Branchenlösungen sollten sicherstellen, dass alle gebrauchten Verpackungen zurückgenommen werden. Es sei jedoch unmöglich zu garantieren, dass alles zurückkomme. Künftig müsse es daher vor allem darum gehen, Verpackungsmengen zu reduzieren. Zudem forderte die Fraktion die Einführung einer kommunalen Abfallentsorgung und einer Verpackungsabgabe.

Zum Hintergrund:

Die von der Bundesregierung vorgelegte Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung (Drucksache 18/1281) soll Fehlentwicklungen im Dualen System entgegenwirken und neue Regelungen für die Sammlung von Verpackungsmüll aufstellen.

Offenkundiger Missbrauch und die Umgehung einzelner Regelungen der Verpackungsverordnung hätten zu einer Verzerrung des Wettbewerbs aus der Ebene des Dualen Systems geführt, scheibt die Regierung in ihrer Begründung.

Mit der Novelle sollen Schlupflöcher geschlossen und formale Anforderungen an Branchenlösungen deutlich erhöht werden. Unternehmen könnten zwar weiter ein eigenes Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen bei so genannten Anfallstellen, etwa Hotels, Kantinen oder Kinos, einrichten. Jedoch sollen künftig alle eingebundenen Stellen ihre Teilnahme schriftlich bestätigen müssen. Zudem sollen die gelieferten und später wieder zurückgenommenen Verpackungen genau dokumentiert werden, um Missbrauch und Umgehungen einzudämmen, heißt es in der Vorlage.

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