Breiter Konsens für Ziele einer ElektroG-Novelle

Hinsichtlich der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) besteht die Chance für einen großen Konsens zwischen allen beteiligten Akteuren. Das habe auch die BDE-Fachtagung „Elektroaltgeräteerfassung und -recycling vor dem neuen ElektroG“ gezeigt, wie BDE-Präsident Peter Kurth sagt.

„Gemeinsames Ziel ist eine Novellierung im Sinne von mehr und besserem Recycling, mehr Rechtssicherheit und Transparenz sowie weniger Mengenschwund“, führte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE)weiter aus. Bei der Fachtagung des BDE in Berlin haben Vertreter sowohl der Elektroindustrie als auch der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft sowie Ministerialdirigent Thomas Rummler (BMU) und Alexander Goldberg (Stiftung ear) über die Reform des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes diskutiert. #

Vor dem Hintergrund des engen Zeitfensters – im ElektroG ist bis Februar 2014 die EU-Richtlinie zu Elektro- und Elektronikgeräteschrott (Waste Electrical and Electronic Equipment, WEEE) in nationales Recht umzusetzen – appelliert der BDE an alle Beteiligten, für den wichtigsten Stoffstrom der Elektro- und Elektronikaltgeräte schnellstmöglich einen Konsens herzustellen. Bereits zu Beginn des Jahres hatte der BDE in einem Zehn-Punkte-Papier Positionen für eine praxisnahe Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht formuliert. Dieses Papier fand nun nach Angaben des BDE auch seitens der Tagungsbesucher weitgehende Unterstützung.

Von großer praktischer Bedeutung sei die Bestandsaufnahme zum derzeitigen ElektroG, insbesondere zu der stark umstrittenen Regelung in § 9 Abs. 9 gewesen. Markus W. Pauly von der Rechtsanwaltskanzlei Köhler & Klett und Rummler hätten dazu übereinstimmend festgestellt, dass gewerbliche Letztnutzer von Elektroaltgeräten diese in jedem Fall dafür zugelassenen Annahmestellen oder Demontagebetrieben überlassen können.

Breite Unterstützung habe auch die Forderung der Hersteller und Recycler gefunden, die anfallenden Materialien nur in zertifizierten Erstbehandlungsanlagen aufbereiten zu lassen.

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