aha bereitet Gebührenstrukturreform vor

Die Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) hat an verschiedenen Gebührenstruktur-Varianten gearbeitet, die auch den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg entsprechen. Nur ein Vorschlag habe der Prüfung letztlich Stand gehalten, wie der Zweckverband mitteilt.

Bei dem Modell wird regionsweit eine einheitliche grundstücksbezogene Grundgebühr in Höhe von 29 Prozent der gesamten Entsorgungskosten erhoben und im Umland der Restabfallbehälter eingeführt.

Nach Ablauf einer mehrjährigen Übergangszeit soll die „Tonne“ laut aha dann in der gesamten Region Hannover den Restabfallsack ersetzen. Bei allen anderen Varianten wären einzelne Personengruppen über Gebühr belastet worden. Das gelte insbesondere für die Sackabfuhr. Die Vorgaben des Oberferwaltungsgerichts in seinem Urteil vom Oktober 2012 hätten den Preis für einen 35-Liter-Restabfallsack auf bis zu 5,60 Euro und damit in astronomische Höhen getrieben, erklärt aha.

Das Modell werde dem Ausschuss für Abfallwirtschaft (AfA) der Region Hannover in der nächsten Sitzung am 12. Februar präsentiert. Ziel sei es, einen politischen Auftrag zur weiteren Konkretisierung zu erhalten, damit bereits im Sommer 2013 die Änderung der Abfallsatzung beschlossen werden könne. Die neue Abfallgebühr soll für den neuen Gebührenzeitraum ab 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Die von den politischen Gremien der Region Hannover geforderte Überarbeitung der Gebührenstruktur beinhaltete die möglichst weitgehende Angleichung der Gebühren, einen weiterhin hohen Dienstleistungsstandard für Privathaushalte ohne weitere Gebühr, eine Erleichterung für Kleinstgewerbe, Familienfreundlichkeit und soziale Gerechtigkeit, eine Belohnung für Abfallvermeidung und Recycling, die Reduzierung der wilden Abfallentsorgung sowie die Beibehaltung der Sack- und Behälterabfuhr und die Prüfung der finanziellen und technischen Machbarkeit einer Ausweitung der Behälterabfuhr auf freiwilliger Basis.

“Bei einer solch komplexen Systemumstellung gibt es Gewinner und Verlierer“

Der vorliegende Vorschlag für eine Gebührenreform bedeute eine Richtungsentscheidung, zwei unterschiedliche Systeme zu harmonisieren, erklärt die aha. Neben den Inhalten des politischen Auftrages habe auch die Finanzierungssicherheit von aha berücksichtigt werden müssen.

„Dem politischen Wunsch nach einer Beibehaltung der Sackabfuhr kann vor dem Hintergrund des OVG-Urteils letztlich nicht entsprochen werden. Bei einer solch komplexen Systemumstellung gibt es naturgemäß Gewinner und Verlierer. Diesen Effekt gilt es möglichst verträglich und gerecht zu gestalten. Innerhalb des gleichbleibenden Kostenvolumens wird es aber grundsätzlich nur eine Umverteilung geben. Die Auswirkungen hängen von der jeweiligen Haushaltssituation und dem Abfallaufkommen ab. In jedem Fall wird die Abfallgebühr transparenter und gerechter“, sagt Axel Priebs, Erster Regionsrat und Umweltdezernent der Region Hannover. Die Umstellung auf die Tonnenabfuhr im Umland kostet aha eigenen Angaben zufolge rund vier Millionen Euro. In dem Übergangszeitraum vom Sack zur Tonne werde es weiterhin zwei getrennte Systeme geben.

„Wir haben unterschiedliche Varianten durchkalkuliert. Und nur die grundstücksbezogene Grundgebühr in Kombination mit der Tonnenabfuhr entspricht allen Kriterien des OVG hinsichtlich einer einheitlichen und gerechten Grundgebühr und gleichzeitig auch den meisten Anforderungen der Regionsversammlung“, sagt aha-Geschäftsführerin Kornelia Hülter.

Die kostenlosen Serviceangebote wie Wertstoffhöfe oder Sperrmüllabholung bleiben bei dem Modell erhalten. Die derzeitigen Berechnungen beruhten auf dem Wirtschaftsplan 2013 von aha. Bereits absehbare Veränderungen seien zwar berücksichtigt, abschließendes Zahlenmaterial könne aber erst mit der Kalkulation für den Gebührenzeitraum 2014 bis 2016 vorgelegt werden. Auch der Übergangszeitraum werde zu kalkulieren sein.

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