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Überarbeitung der Anforderungen des RAL Gütezeichens

Die mit dem RAL Gütezeichen für die Rückproduktion von Kühlgeräten verbundenen Anforderungen wurden im Oktober grundlegend überarbeitet. Das teilt das RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung mit.
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Die Rückproduktion von Kühlgeräten umfasst alle Arbeitsschritte vom Erfassen und der Lagerung der Geräte, über die sichere Entsorgung der Schadstoffe bis hin zur Aufbereitung der wiederverwertbaren Bauteile und Materialien. Beim Transport und bei der Lagerung werde beispielsweise darauf geachtet, dass die Geräte vor Beschädigung geschützt werden und keine ozonschädigende Gase austreten können.

Kühlmittel und Kältemaschinenöl werden gemeinsam aus dem Kühlkreislauf abgesaugt und anschließend getrennt, wobei eine Mindestmenge an FCKW zurückgewonnen werden muss, so das Institut. Gleiches gelte für die FCKW aus PUR-Schaum, der zur Isolation der Kühlgeräte verwendet und komplett vom Gehäuse abgetrennt werde. Alle Stoffe müssten nach der Rückgewinnung so gelagert werden, dass keine Umweltschäden entstehen können.

Besondere Anforderungen gelten darüber hinaus für den Brand- und Explosionsschutz sowie für die Sicherheit der Mitarbeiter und der umliegenden Gebäude. Die Betriebe müssten sicherstellen, dass die Rückproduktion von qualifiziertem Fachpersonal vorgenommen wird, zudem führten sie ein Betriebstagebuch. Dies stelle sicher, dass alle Arbeitsschritte lückenlos dokumentiert und alle Materialien erfasst werden. Zudem lassen die Unternehmen laut Institut regelmäßig von neutraler Seite überprüfen, dass sie alle Anforderungen einhalten.

 

Quelle: RAL Deutsches Institut, mku

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