VKU: Neues KrWG erschwert Rosinenpicken

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass mit dem morgen in Kraft tretenden Kreislaufwirtschaftsgesetz das Rosinenpicken von Wertstoffen aus Haushaltsabfällen auch in Zukunft erschwert wird. „Wäre die Wertstofferfassung liberalisiert worden, wären Gebührenerhöhungen in einigen Kommunen die Folge gewesen“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck

Es sei gut, dass die Politik das verhindert habe. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist nach Ansicht des VKU-Hauptgeschäftsführers eine solide Grundlage für die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Abfallwirtschaft.

Das neue Gesetz sieht ab 2015 die getrennte Erfassung von Glas-, Metall-, Papier-, Kunststoff- und Bioabfällen vor, um das Recycling zu stärken. Eine möglichst sortenreine Erfassung der Abfälle ist die wichtigste Voraussetzung für hohe Recyclingquoten. Dazu Reck: „Die Kommunen arbeiten unter Hochdruck daran, die Sammlung der Abfälle im Sinne des Ressourcenschutzes zu verbessern. Wir begrüßen die Ausweitung der verpflichtenden Getrenntsammlung ausdrücklich. Die Kommunen haben in der Vergangenheit und werden in Zukunft die Getrennthaltungssysteme ausbauen.“ Das könne in Form einer Wertstofftonne passieren oder auch in anderen Systemen, die an die Gegebenheiten vor Ort angepasst seien.

Das Gesetz sieht zudem ab 2020 eine gesetzlich vorgeschriebene Recyclingquote von 65 Prozent vor. Derzeit werden in Deutschland etwa 64 Prozent der Haushaltsabfälle recycelt. „Bei der Vorgabe der Recyclingquote hätte man ein wenig mutiger sein können. Viele Kommunen übertreffen diese Quote heute schon“, so Reck.

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