Baden-Württemberg schließt Doppelvertrag zur Sondermüll-Entsorgung

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller hat mit zwei Entsorgungsunternehmen einen Doppelvertrag zur Entsorgung gefährlicher Abfälle unterzeichnet. „Mit den neuen Vereinbarungen“, so Umweltminister Untersteller, „sichern wir uns auch für den Fall eines Entsorgungsnotstandes im Land die nötigen Kapazitäten für die thermische Entsorgung gefährlicher Abfälle.“

Als Teil der anstehenden Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes Baden-Württemberg – Teilplan gefährliche Abfälle, hat Untersteller mit den Geschäftsführern der gsb-Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH, Richard Becker, sowie der Hessischen Industriemüll GmbH (HIM), Andreas Ellerkmann, Kooperationsvereinbarungen zur Entsorgung gefährlicher Abfälle aus Baden-Württemberg unterzeichnet. Wie das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mitteilt, treten die Vereinbarungen an die Stelle des sogenannten Hamburg-Vertrages mit der AVG mbH aus dem Jahr 1994, der Ende 2011 ausgelaufen ist.

Anders als beim Hamburg-Vertrag bestehe künftig ein Entsorgungsrecht, aber keine Entsorgungsverpflichtung mehr, führte Untersteller aus. Damit falle auch die bisher geltende Regelung über Ausgleichszahlungen bei fehlenden Liefermengen weg. „Die Vereinbarungen bieten Verlässlichkeit ohne finanzielles Risiko für das Land und sind ein wichtiger Baustein der langfristigen Entsorgungssicherheit für die Wirtschaft im Land“, so Untersteller.

Die Betreiber der beiden Entsorgungsanlagen in Bayern und in Hessen, die GSB und die HIM, stellen laut baden-württembergischen Landesumweltministerium jeweils ein Verbrennungskontingent von 10.000 Tonnen pro Jahr zur Verfügung. Dieses Kontingent könne von Unternehmen aus Baden-Württemberg acht Wochen nach einer Vorankündigung durch das Land in Anspruch genommen werden, wenn ansonsten ein Entsorgungsnotstand drohe. Die beiden Verträge hätten eine Laufzeit von je zehn Jahren und verlängerten sich automatisch um weitere zehn Jahre, wenn sie nicht nach halber Laufzeit gekündigt werden. Damit blieben dem Land auf jeden Fall ausreichende zeitliche Spielräume für neue Planungen.

Im Gegenzug zu den Verbrennungskontingenten in Bayern und Hessen werde Baden-Württemberg bei Bedarf den Ländern Bayern oder Hessen auch helfen, ihre deponierbaren Abfälle in den baden-württembergischen Anlagen auf der Sonderabfalldeponie Billigheim sowie im Untertagebergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf unterzubringen. Auf diese Weise entstehe ein länderübergreifendes Sicherungsnetz zur Entsorgung gefährlicher Abfälle, das dem Prinzip der Nähe im Sinne einer nachhaltigen Abfallwirtschaft Rechnung trage, sagte Minister Untersteller.

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