Verbände protestieren gegen VAUwS-Referentenentwurf

Der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) zur geplanten Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) hat den Protest mehrerer Recycling- und Entsorgungsverbände hervorgerufen. Als „Irrweg“ bezeichnen die BDSV, der bvse und der VDM den vorliegenden Referentenentwurf in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die drei Verbände befürchten existenzgefährdende Auswirkungen auf die Branche.

In einem Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wenden sich der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler (VDM) mit der dringenden Bitte um Unterstützung an das Bundeswirtschaftsministerium, weil auch der überarbeitete Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums vom 27. Januar dieses Jahres für große Teile der Branche „existenzgefährdende Auswirkungen“ haben würde. Deshalb fordern die Verbände der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft das Bundeswirtschaftsministerium auf, diesen Referentenentwurf abzulehnen.

Die Lagerung und Behandlung von Abfällen sei in Deutschland schon jetzt umfassend und streng geregelt. Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Baugesetzbuch und Abfallrecht mit ihren untergesetzlichen Regelwerken enthielten eine Fülle von Verpflichtungen für die Anlagenbetreiber. Die Verbände wehren sich daher dagegen, dass in dem Verordnungsentwurf Abfälle als Teilmenge der „festen Gemische“ generell unter den Generalverdacht gestellt werden wassergefährdend zu sein. Die Rechtsfolgen für die Lagerung von festen Gemischen müssten vielmehr, wie bisher, einer Einzelfallbetrachtung unterliegen, so dass spezifische Gefährdungen und entsprechende Gegenmaßnahmen von den Unternehmen mit den zuständigen Behörden festgelegt werden können.

Hilfsweise komme in Betracht, so wird in dem Verbändeschreiben ausgeführt, dass Paragraf 10 des VAUwS um die Ausnahmeregelung ergänzt wird, dass Abfälle nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Behörde als „nicht wassergefährdend“ eingestuft werden können.

Verbände sehen immense Zusatzinvestitionen auf Anlagenbetreiber zukommen

bvse, BDSV und VDM weisen eindringlich auf die ansonsten eintretenden negativen Folgen hin. Die Konsequenz aus den Paragrafen 15 und folgende des VAUwS-Entwurfs würde nämlich sein, so heißt es in dem Brief an das BMU, dass zukünftig das komplette Betriebsgelände, also alle Lagerflächen, auf denen beispielsweise Metallschrotte, Bauschutt, Boden, Altholz und so weiter lagern, nicht nur wasserundurchlässig befestigt, sondern auch überdacht werden müssen, da ansonsten entwässerungstechnische Probleme entstehen. Dies könne immense Zusatzinvestitionen in Millionenhöhe, selbst bei mittelständischen Betrieben, verursachen, warnen die Verbände und machen eine Beispielrechnung auf:

Die Größe eines Betriebsgeländes schwankt nach Mitteilung der Verbände im Bereich der Stahl- und NE-Metallrecyclingwirtschaft oder des Baustoffrecyclings zwischen 5.000 und 30.000 Quadratmetern. Derzeit lägen die Kosten für eine Platzbefestigung (mit Entwässerung) aus Asphalt bei 60 bis 80 Euro je Quadratmeter, für Beton bei 100 bis 120 Euro. Für eine Überdachung, die je nach Beschickungsgeräten zwischen 10 und 15 Meter hoch sein müsse, lägen die Kosten je nach Ausstattung zwischen 300 und 400 Euro pro Quadratmeter. Unter diesen Voraussetzungen könnten auf die betroffenen Unternehmen also Zusatzkosten zwischen 2,1 und 13,8 Millionen Euro zukommen.

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