Kommunen und VKU fordern Korrekturen beim KrWG

Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben gestern während einer Veranstaltung in Berlin die Bundesregierung aufgefordert, die Abfallwirtschaft in Deutschland nicht weiter zu liberalisieren. Im Gegenteil solle die kommunale Steuerungsverantwortung gestärkt und die im Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) festgelegten Änderungen zu der sogenannten gewerblichen Sammlung zurückgenommen werden, forderten die Verbände.

„Durch die Änderungen zur gewerblichen Sammlung würden den Kommunen Einnahmen entgehen, mit denen sie derzeit die Gebühren stabilisieren. Fallen diese Einnahmen weg, steigen vielerorts die Abfallgebühren. Zudem wäre den Kommunen eine rechtsichere Vergabe nicht mehr möglich. Auch sind Arbeitsplätze in Betrieben in Gefahr.“ Das betonten die teilnehmenden Verbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutsche Städte- und Gemeindebund und der VKU – bei der Veranstaltung in der Veranstaltung in der Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in Berlin.

Die Bundesregierung behaupte, das Europarecht zwinge zu einer Liberalisierung der gewerblichen Sammlung. Dem widersprechen der Bundesrat, die kommunalen Spitzenverbände, der VKU und zahlreiche Gutachter. Auch das Bundesverwaltungsgericht habe in einem Beschuss vom 4. Juli dieses Jahres erneut betont, dass die derzeit geltenden Regelungen zu den kommunalen Überlassungspflichten und zur gewerblichen Sammlung europarechtskonform seien. Damit habe das oberste deutsche Verwaltungsgericht sein Grundsatzurteil zur gewerblichen Sammlung aus dem Jahr 2009 bestätigt und der Bundesregierung deutlich widersprochen.

Das Europarecht räume den Mitgliedstaaten ausdrücklich eigene Spielräume für die regionale und lokale Selbstverwaltung ein, erklärt der VKU. Insbesondere seien die Mitgliedstaaten gehalten, die Rahmenbedingungen für die Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge so zu gestalten, dass deren finanzielle und wirtschaftliche Funktionsfähigkeit gewährleistet ist. „Die Bundesregierung schiebt europarechtliche Bedenken vor, um ihr politisches Vorhaben, die Liberalisierung der Abfallwirtschaft, zu rechtfertigen. Nicht nur die Kommunen, auch viele Vertreter in der Landespolitik sprechen sich parteiübergreifend gegen die Regelungen zur gewerblichen Sammlung aus. Deshalb fordern wir den Bundestag auf, die kommunale Steuerungsverantwortung im Kreislaufwirtschaftsgesetz verbindlich zu verankern“, so die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und des VKU.

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