Illegalen Altauto-Entsorgung kann entgegengewirkt werden

„Der illegalen Entsorgung von Altautos kann mit gesetzlichen Instrumenten entgegengewirkt werden – wenn man sie nur konsequent anwendet. Diesen Schluss zieht Ulrich Leuning, Geschäftsführer des Stahlrecycling-Verbands BDSV, aus dem jüngst veröffentlichten Bericht des Umweltbundesamts (UBA) über die Altfahrzeug-Verwertungsquoten in Deutschland im Jahr 2009.

2009 war das Jahr der Abwrackprämie. Es standen rund 1,78 Millionen Altfahrzeuge (2008: nur rund 420.000) zur Verwertung an. 1.245 Demontagebetriebe und 52 Großschredderanlagen kümmerten sich demnach um die Bewältigung dieser Aufgabe. Der UBA Bericht weise aus, dass die EU-Vorgaben für die Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige Verwertung wie zum Beispiel energetische Nutzung unspezifischer Kunststoffteile deutlich übertroffen wurden. Trotz des Mengenansturms sei den deutschen Altautoverwertern damit ein hohes Leistungsniveau bescheinigt worden.

Den Schlüssel für diese „Erfolgsstory“ sieht BDSV-Geschäftsführer Leuning in der konsequenten Kontrolle der Verwertungsnachweise, die die anerkannten Demontagebetriebe ausstellen. Zwar müssten derartige Verwertungsnachweise an sich seit je her bei der endgültigen Stilllegung von Altautos den Straßenverkehrsbehörden vorgelegt werden. Nur: Allzu häufig hätten sich diese Behörden mit der Erklärung zufrieden gegeben, das Auto sei als Gebrauchtwagen weiterveräußert worden – was letztendlich dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet habe, kritisiert die Stahlrecycling-Verband. Diese Situation sei im Jahr 2009 grundlegend anders gewesen: Wollten Altautobesitzer von der Abwrackprämie profitieren, führte an der Vorlage eines ordnungsgemäßen Verwertungsnachweises kein Weg vorbei.

„Wollen wir nicht wieder in die Zeiten zurückgeworfen werden, als Altfahrzeuge in Massen unter dem Etikett ‚Gebrauchtwagen’ im Ausland in völlig ungeklärte Entsorgungswege verschwunden sind, müssen die Straßenverkehrsbehörden die konsequente Kontrolle des Verbleibs stillgelegter Altfahrzeuge fortsetzen und im Zweifel auf die Vorlage eines Verwertungsnachweises beharren“, sagt Leuning. In der Vergangenheit hätten sich diese Behörden häufig dieser Aufgabe unter Hinweis darauf entzogen, dass sie nicht für den „Vollzug des Umweltrechts“ zuständig seien. Leuning hält dies für „zu kurz gesprungen“. „Die umweltgerechte Autorückmontage und die Gewinnung sekundärer Rohstoffe in einem rohstoffarmen Land wie Deutschland sind Allgemeingüter. Streit über Behördenkompetenzen ist hier kontraproduktiv.“ Erforderlichenfalls müsse der Gesetzgeber dies bei nächster Gelegenheit in der Altfahrzeugverordnung deutlicher regeln.

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