EU: Maßnahmen gegen Metalldiebstahl

Im Rahmen einer Sitzung der "Law Enforcement Working Party" hat die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verhinderung von Metalldiebstahl vorgestellt.
Stahlschrott
Foto: Andreas Morlok; pixelio.de

Metalldiebstahl sei eine der häufigsten Formen von Diebstahl, so die Arbeitsgruppe. Diese bringe nicht nur wirtschaftliche Schäden mit sich, sondern gefährde auch die Sicherheit und Gesundheit von Menschen. „Das Thema muss mehr in den Blickpunkt gestellt werden, da es auch in Verbindung mit organisiertem Verbrechen steht“, heißt es weiter. Daher habe man in Zusammenarbeit mit der Europäischen Koalition gegen Metalldiebstahl, der über Eurometrec auch die BDSV angehört, Maßnahmen gegen Metalldiebstahl auf europäischer Ebene entwickelt.

Zu den Maßnahmen gehört etwa eine Registrierung oder Erlaubnis für Personen, die mit Metallschrott handeln. Dazu sei es notwendig, dass die Mitgliedsstaaten die Ressourcen haben, die entsprechenden nationalen Vorgaben auch durchzusetzen. Gefordert wird zudem eine Aufzeichnungspflicht für die Daten des Verkäufers wie Name, Ausweisnummer, Adresse und Nummernschild. Diese Daten sollen auf Anfrage den Behörden zur Verfügung gestellt werden. So soll sichergestellt werden, dass die seriösen Schrotthändler nicht unter den illegalen Aktivitäten leiden.

Es sei zudem notwendig, den Datenaustausch auf europäischer Ebene zu verbessern. Zudem sollten die Strafen für Metalldiebstahl angepasst werden, indem nicht nur der Wert des gestohlenen Materials, sondern die Auswirkungen des Diebstahls berücksichtigt werden.

Die BDSV zeigt sich zufrieden darüber, dass das Thema nun auch von der Politik wahrgenommen wird.. „Es ist erfreulich, dass sich die europäischen Gremien nunmehr auf höchster Ebene dem Thema Bekämpfung des Metalldiebstahls widmen. Das Thema ist bereits seit vielen Jahren auf der Agenda der Recyclingverbände“, erklärt BDSV-Hauptgeschäftsführer Dr. Rainer Cosson.

„Die BDSV wird die Details der vorgeschlagenen Maßnahmen sorgfältig prüfen. Es ist unverkennbar, dass die Umsetzung vieler Vorschläge gravierende Auswirkungen auf die Geschäftsvorgänge in den Recyclingbetrieben haben wird. Auf den ersten Blick gehen aber viele Vorschläge durchaus in die richtige Richtung. So hat die BDSV beispielsweise in der Mitgliederversammlung 2016 einstimmig eine Ausweispflicht bei Schrottankäufen beschlossen, wenn auch im Kern aus Gründen höherer Steuersicherheit. Wichtig ist uns, dass die Bewertung der vom Rat der Europäischen Union vorgeschlagenen Maßnahmen durch alle Recyclingverbände in Deutschland möglichst einstimmig erfolgt.“

Die BDSV geht davon aus, dass ein umfangreicher Meinungsbildungsprozess auch in Deutschland erfolgen wird.

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