LANUV-Infoblatt zur Entsorgung alter Kühlgeräte

In alten Kühl- und Gefriergeräten, die vor 1995 produziert wurden, sind noch klima- und ozonschädigende Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) eingesetzt worden. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) gibt in einem Infoblatt praktische Tipps zum richtigen Umgang und zur sicheren Entsorgung alter Kühlgeräte.

Es werden Hinweise zur Identifizierung von Geräten, die FCKW enthalten als auch Hinweise, wie Beschädigung oder Diebstahl der Altgeräte vermindert werden können, gegeben. Diese FCKW seien sehr schädlich für die Umwelt, wenn sie unkontrolliert freigesetzt werden, zum Beispiel durch Beschädigungen wie Abknicken oder Abreißen am Kühlkreislauf, schreibt das LANUV in seiner Infobroschüre. Die eingesetzten FCKW werden deshalb im Rahmen einer spezialisierten Geräteentsorgung fachgerecht aus den Altgeräten entnommen, unschädlich gemacht und so dem Umweltkreislauf entzogen. Dies sei allerdings nur möglich, wenn die Altgeräte bis dahin unbeschädigt bleiben.

Allerdings würden in der Regel die Altgeräte durch Straßensammlung abgeholt und entsorgt. Die in den Geräten enthaltenen Wertstoffe verführten jedoch zu illegalem Handeln, so das LANUV. Bei unsachgemäßem Ausbau der Kompressoren aus den Alt-Kühlgeräten könnten zudem Öle und FCKW mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt freigesetzt werden.

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