Bäumer: Gesetzlich festgelegte Aufgabenteilung bei Abfallentsorgung

Die Aufgabenteilung in der Abfallentsorgung zwischen Kommunen und privater Recyclingwirtschaft müsse gesetzlich festgeschrieben werden. Das fordert der umweltpolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Martin Bäumer, anlässlich der Diskussion um die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).

Hintergrund sei die wiederholt von Kommunen geäußerte Sorge, dass sie durch den Gesetzentwurf in die Rolle von Lückenbüßern gedrängt würden, erklärte Bäumer: In Gebieten, die durch beispielsweise enge Besiedlung lukrativ sind, könnten private Recyclingunternehmen – parallel zu den von den Städten und Landkreisen aufgebauten Entsorgungsstrukturen – versuchen, Wertstoffe zu sammeln und die Verwertungserlöse einzustreichen.

„Wenn die Kommunen nur noch für den letzten Rest der Abfälle zuständig sind, können wir von den kommunalen Unternehmen keine Wirtschaftlichkeit verlangen. Dies würde vielmehr zu steigenden Abfallgebühren führen. Wir sind für Wettbewerb, aber gegen Rosinenpickerei“, sagte Bäumer und sprach sich für die kommunale Daseinsvorsorge aus: „Wir wollen, dass der Abfall auch direkt am Deich oder am letzten Haus vor der Landesgrenze zuverlässig abgeholt wird.“

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