BDE fordert höhere Recycling-Quote

Der Entsorgerverband BDE fordert ein stärkeres Bekenntnis zum Recycling. Die im Arbeitsentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geforderte Recyclingquote von 65 Prozent ist aus Sicht des Verbandes zu niedrig. Auf Zustimmung stößt hingegen die geplante Einführung einer Wertstofftonne.

Der Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums soll heute offiziell vorgestellt werden. Aus Sicht der BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft) enthält der Entwurf einige positive Elemente. „Der Gesetzentwurf ist der Einstieg in ein neues Verständnis der Rohstoff- und Ressourcenwirtschaft in Deutschland. Wir sehen eine Reihe von Kernaussagen, die in die richtige Richtung gehen. Allerdings gibt es auch noch erheblichen Korrekturbedarf“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth.

Positiv wertet der BDE das Bekenntnis zur Umsetzung der in der europäischen Abfallrahmenrichtlinie verankerten Abfallhierarchie und den damit verbundenen Vorrang der stofflichen Verwertung gegenüber der Verbrennung haben soll. Notwendig sei allerdings noch eine stärkere Präzisierung.

Ausdrücklich unterstützt der Verband die geplante Einführung der Wertstofftonne in Deutschland und die Erhöhung der Recyclingquoten. Gerade in Sachen Recyclingquoten sei jedoch noch wesentlich mehr möglich. BDE-Präsident Kurth: „Derzeit steht im Gesetzentwurf, dass bis zum Jahr 2020 eine Recyclingquote von 65 Prozent angestrebt wird. Bedenkt man, dass diese Quote heute schon bei 63 Prozent liegt, scheint das ausgegebene Ziel nicht ambitioniert genug zu sein. Wir plädieren dafür, die Recyclingquote bei 80 bis 85 Prozent festzuschreiben.“

Wesentlicher Kritikpunkt aus Sicht des BDE ist die „derzeit völlig ungenügende Berücksichtigung der Interessen der privaten Entsorgungsunternehmen im Spannungsfeld zwischen kommunalen und privaten Unternehmen der Branche“. „Die größten Unklarheiten und damit Probleme sehen wir im Themenkomplex Andienungspflicht und gewerbliche Sammlung. Auch in Zukunft sollten ausschließlich gemischte Siedlungsabfälle andienungspflichtig sein“, so Kurth.

Der BDE-Präsident betont, dass es keinen Erstzugriff der Kommunen auf getrennt gesammelte Abfälle geben dürfe . Hier müsse das Gesetz klar die gewerbliche Sammlung festschreiben. „Alles andere wäre eine Rolle rückwärts gegenüber der Abfallrahmen­richtlinie und das Gegenteil von fairem Wettbewerb“, so Kurth. „Das kann nicht gewollt sein.“

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