Hessen: BDE fordert Neuregelung der Sondermüll-Entsorgung

Die Entsorgung von Sonderabfall in Hessen muss neu geregelt werden, weil die Monopolstellung der HIM GmbH unzulässig ist. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) in Auftrag gegeben hat.

In Hessen darf nur die HIM Sonderabfall annehmen. Dies verdankt sie einer entsprechenden Verordnung zum Landesabfallgesetz, die das nun vorliegende Gutachten in Frage stellt. Die HIM ist der sogenannte Zentrale Träger, der die Entsorgung gefährlicher Abfälle in Hessen organisiert.

Bis vor wenigen Jahren besaß das Land Hessen 28,5 Prozent der Gesellschaftsanteile an der HIM. Weitere 13 Prozent waren im Besitz privater Unternehmen. Seit der Privatisierung im Jahr 2006 ist die HIM eine Tochtergesellschaft der SAV-Gruppe, die ihrerseits zu 51 Prozent zum Entsorgungskonzern Indaver und zu 49 Prozent zum Beteiligungsfonds NIBC gehört. An der HIM sind außerdem die Unternehmen Remondis Industrie Service sowie die Fritz Winter Eisengießerei zu einem kleineren Anteil beteiligt.

Für den BDE ist die Privatisierung Anlass, das bestehende System der Sondermüll-Entsorgung in Hessen in Frage zu stellen. „Augenscheinlich hat sich in Hessen mitten in einer ansonsten gut funktionierenden Abfallwirtschaft ein Monopol aus Zeiten von längst überwundenen ‚Abfallnotständen’ erhalten, das mit guten Argumenten sowohl ordnungsrechtlich als auch umwelt-politisch in Frage gestellt werden muss. Der Verkauf der HIM als begünstigtes Unternehmen an eine Private Equity Company durch das Land ist nur ein Anzeichen dafür, dass die Rahmenbedingungen heute und für die Zukunft nicht mehr passen“, erklärte BDE-Hauptgeschäftsführer Matthias Raith.

Das Gutachten hat der Aachener Rechtsanwalt Hans Jürgen Müggenborg verfasst. Nach seiner Auffassung dürften die Aufgaben eines Zentralen Trägers nicht auf die HIM übertragen werden, weil diese sich am Wettbewerb der andienungspflichtigen Entsorgungsunternehmen beteilige. Dass die HIM sich selbst Abfallmengen zuweisen könne, verstoße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bei der HIM handele es sich um ein marktbeherrschendes Unternehmen, das mit seiner Zuweisungspraxis die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen beeinträchtige.

Raith kündigte an, kurzfristig das Gespräch mit den in Hessen zuständigen Landesministerien zu suchen: „Ziel muss sein, dass sich die HIM den Rahmenbedingungen des Marktes stellt. Monopole oder eine marktbeherrschende Stellung Einzelner im Entsorgungs- und Recyclingmarkt darf es auch in Hessen nicht geben.“

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.