Österreich: VwGH entscheidet zugunsten von EVA

Im Streit mit dem österreichischen Umweltministerium hat die Interseroh-Tochter EVA (Erfassen und Verwerten von Altstoffen) GmbH einen Erfolg erzielt. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien stellte heute per Beschluss klar, dass das Unternehmen nach wie vor eine Genehmigung für sein Sammel- und Verwertungssystem in Österreich besitzt.

Wie die Interseroh heute der Presse mitteilt, kann die EVA ihre mehr als 700 Gewerbekunden wie bisher ordnungsgemäß entpflichten. Die Genehmigung zum Betrieb sei im bisherigen Umfang wirksam, heißt es in dem Beschluss des VwGH.

Das Gericht hat damit dem in der Beschwerde der EVA gestellten Antrag auf aufschiebende Wirkung stattgegeben.

„Damit ist der alte Rechtsstatus wieder hergestellt und die EVA kann – wie in den vergangenen elf Jahren – ihre Kunden zuverlässig entpflichten“, EVA-Geschäftsführer Franz Sauseng.

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